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Damit das Geld in der Schweiz bleibt!
Grosse, international tätige Unternehmen sollen künftig in jedem Land weltweit mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne bezahlen. Darauf haben sich mehr als 130 Staaten, darunter die Schweiz geeinigt. Wenn die Schweiz diese Mindeststeuer nicht erhebt, dürfen andere Länder die fehlenden Steuern erheben - das Steuergeld fliesst dann ins Ausland ab. Mit einem Ja zur OECD-Mindeststeuer stellen wir sicher, dass weltweit tätige Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiterhin in der Schweiz bezahlen.
Parole der EVP
Ja zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (OECD-Mindeststeuer)
Die Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 25. März 2023 mit 93 Ja- zu 4 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen deutlich die Ja-Parole zur OECD-Mindestbesteuerung.
Die Argumente dafür:
- Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen wird verringert
Grosskonzerne würden mit dieser Vorlage neu in jedem Kanton gleich viele Steuern zahlen. Damit würden Steuerparadiese für Grosskonzerne eingeschränkt werden.
- Keine Steuergeschenke ans Ausland
Die schweizerische Umsetzung ist entscheidend, damit Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter vollumfänglich in der Schweiz bezahlen. Das Geld bleibt hier und fliesst nicht ins Ausland.
- Attraktivität der Schweiz erhalten
Der Beschluss der OECD setzt die Schweiz unter Druck. Der Standortwettbewerb nimmt zu. Die Vorlage sichert weiterhin attraktive Bedingungen für Bevölkerung und Unternehmen.
- Staatliche Leistungen absichern
Die Vorlage sichert hohe Steuerbeiträge der Unternehmen und stabilisiert damit die Finanzierung öffentlicher Leistungen. Das kommt allen zugute.
- Geld gehört den Kantonen
Die Kantone können die Einnahmen ge-zielt dort einsetzen, wo die Steuererhöhung zu einem Verlust an Standortattraktivität führt. Ein Teil der Einnahmen fliesst aber auch in den Finanzausgleich und kommt damit auch allen anderen Kantonen zugute.
Hintergrund
Die aktuelle Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen ist nach Ansicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) nicht mehr zeitgemäss. Mit der zunehmenden Globalisierung wollen sie für grosse, international tätige Unternehmensgruppen besondere Besteuerungsregeln einführen. Rund 140 Staaten, darunter die Schweiz, haben sich dazu bekannt, dass grosse, international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen sollen. In der Schweiz werden in diversen Kantonen diese 15% bisher nicht erreicht.
Der neuen Mindestbesteuerung unterliegen nur grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Franken. In der Schweiz zählen einige wenige Hundert inländische sowie wenige Tausend ausländische Unternehmensgruppen dazu. Grob 99% der Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform daher nicht direkt betroffen und werden wie bisher besteuert.
In allen Kantonen kann eine tiefere Besteuerung als 15% auftreten. Besonders betroffen sind aber Kantone mit tiefer Steuerbelastung, in denen viele grosse und profitable Unternehmen angesiedelt sind. Falls die Mindestbesteuerung nicht erreicht wird, wird der fehlende Betrag mit einer Ergänzungssteuer erhoben. Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer. Wie bei der heutigen direkten Bundessteuer wird sie aber von den Kantonen umgesetzt und eingefordert.
Würde die Schweiz auf diese Ergänzungssteuer verzichten, könnten die Ländern, in denen der Umsatz erwirtschaftet wird, diese Ergänzungssteuer einfordern. Der Schweiz entginge somit Steuersubstrat und die Unternehmen müssten die 15% Steuer ohnehin entrichten.
Die finanziellen Auswirkungen einer Mindestbesteuerung sind unsicher, da sie stark von der Gesetzgebung in anderen Ländern und dem Verhalten der Unternehmen abhängen. Zudem können nicht alle Reformelemente zielgenau geschätzt werden. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer werden grob auf anfänglich 1 bis 2.5 Mrd. Franken jährlich geschätzt.
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75% jenen Kantonen zu, in denen die Unternehmen ihren Steuersitz innehaben. Die Kantone entscheiden souverän über die Verwendung der Einnahmen. Sie müssen dabei die Gemeinden berücksichtigen. Dem Bund stehen 25% der Einnahmen zu, die zur schweizweiten Standortförderung investiert werden sollen.