Wettbewerbskommission zeigt Zähne

Wettbewerbskommission zeigt Zähne

Die EVP begrüsst den Entscheid der Wettbewerbskommission, die Fusion zwischen Orange und Sunrise zu verbieten. Um den Wettbewerb zu stärken, schlägt EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher eine funktionale Trennung von Netz und Dienstleistungen der Swisscom in zwei eigenständige Unternehmenseinheiten vor.

Die Wettbewerbskommission hat den Zusammenschluss zwischen Orange und Sunrise untersagt, weil das fusionierte Unternehmen zusammen mit der Swisscom eine kollektiv marktbeherrschende Stellung erlangt hätte und der im Markt aktivste Netzbetreiber ausgeschieden wäre. Der Wettbewerb wäre weitgehend ausgeschaltet gewesen, zumal Markteintritte angesichts der immensen Netzaufbaukosten so gut wie undenkbar sind. Auch die eventuell resultierenden Synergien hat die Weko als zu unbedeutend eingestuft, als dass sie eine Fusion gerechtfertigt hätten.

 

Der Entscheid der Weko ist zunächst einmal ein mutiger. Die EVP zollt ihr dafür Anerkennung. Der Entscheid scheint der EVP auch fachlich richtig. Die in der Schweiz im europäischen Vergleich ohnehin überhöhten Mobilfunkgebühren wären mit nur noch zwei Unternehmen kaum gesunken. Der Einwand, nur ein starker Mitbewerber könne der übermächtigen Swisscom Paroli bieten, rechtfertigt die unumkehrbare Reduktion auf nur noch zwei Bewerber nicht.

 

Um im Telekom-Markt für Wettbewerb zu sorgen, hat EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher in der Wintersession 2009 in Anlehnung an das Vorgehen der EU-Kommission eine funktionale Trennung zwischen dem Netzbetrieb und den Dienstleistungen der Swisscom vorgeschlagen. Bei anhaltender Dominanz der Ex-Monopolistin würde diese Massnahme den Wettbewerb rasch verbessern, ohne den Anreiz für Netzinvestitionen zu mindern. Mit der funktionalen Trennung werden Netzbetrieb und Dienstleistungen in zwei eigenständigen Unternehmenseinheiten angesiedelt. So können der eigene Vertrieb sowie neue Marktteilnehmer das Netz zu den gleichen Voraussetzungen benutzen und alle Diskriminierungen preislicher und nicht-preislicher Art werden abgeschafft.

 

Bern, den 22. April 2010/nh