Werbung für Tabakprodukte: Verhinderte Debatte um «Marktwirtschaft» versus «Jugendschutz»

Werbung für Tabakprodukte: Verhinderte Debatte um «Marktwirtschaft» versus «Jugendschutz»

Der Nationalrat hat das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) an den Bundesrat zurückgewiesen. Die EVP hätte sich zusammen mit der Kommissionsmehrheit gewünscht, dass die Debatte um «Freie Marktwirtschaft» versus «Wirksamer Jugendschutz» endlich offen ausgetragen worden wäre.

Die Mehrheit des Nationalrates ist dem Ständerat gefolgt und hat das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser wollte darin unter anderem durch zusätzliche Einschränkungen von Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring Jugendliche vor den schädlichen Folgen des Tabakkonsums schützen. Doch der Rat gewichtete die förderlichen Bedingungen für die Tabakindustrie höher als die Gesundheitsförderung.

Die EVP hatte sich bereits in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dafür eingesetzt, dass die Debatte um den Interessenskonflikt Wirtschaftsfreiheit versus Jugend- und Gesundheitsschutz endlich ausgetragen wird. "Der Zielkonflikt ist klar: Eine auf Umsatzsteigerung orientierte Tabakindustrie steht diametral gegen eine staatliche Regulierung, die den Tabakkonsum einschränken will", so EVP-Nationalrätin Maja Ingold, ZH.

Ingold hatte als SGK-Kommissionsprecherin im Namen der Kommissionsmehrheit beantragt, die Rückweisung des Ständerates abzulehnen. "Die gesundheitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums sind erheblich, die daraus resultierenden Kosten ebenfalls. Sie sind viel höher als das, was an Tabaksteuern zurückkommt. Mehr als die Hälfte der Raucherinnen und Raucher beginnt als Minderjährige zu rauchen", erinnerte Ingold.

Mit der nun verhinderten Debatte hätte das Parlament zeigen können, "wie eine verantwortungsvolle Güterabwägung zwischen den berechtigten Interessen der Tabakindustrie und der Gesundheitsförderung sprich dem Jugendschutz aussieht", so Ingold.

Der Bundesrat muss nun eine neue Vorlage erarbeiten. Besonders stossend: Der Ständerat hat in seiner Rückweisung den Bundesrat bereits konkret beauftragt, dass die neue Vorlage unter anderem keine weitergehenden Werbeverbote mehr enthalten darf. Diese Aufträge sind nun verbindlich, ohne dass der Nationalrat daran etwas verändern konnte.

Die Rückweisung führt zudem zu einer zeitlichen Verzögerung um mehrere Jahre. Die heutigen Regelungen gelten jedoch nur bis 2021.