Wegwahl Blochers ist folgerichtig

Wegwahl Blochers ist folgerichtig

Die EVP freut sich über die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf. Der Konkordanz ist damit Genüge getan. Die Bundesversammlung kann nicht dafür gerügt werden, dass sie anstelle eines polarisierenden, die Konkordanz nicht lebenden Bundesrates eine konsensfähige, sachorientierte und erfahrende Politikerin gewählt hat.

Die Schweiz ist in den letzten Jahrzehnten mit der Konkordanz gut gefahren. Dieses System hat unserem Land politische Stabilität und Berechenbarkeit und damit erhebliche Standortvorteile im wirtschaftlichen Wettbewerb gebracht. Die EVP steht zur Konkordanz und ist daher der Ansicht, dass die massgeblichen politischen Kräfte unseres Landes auch entsprechend ihrer Stärke in der Regierung vertreten sein sollen. Darum anerkennt die EVP den Anspruch der SVP auf zwei Bundesratssitze. Mit der Wahl von Samuel Schmid sowie der Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf ist diesem Kriterium Genüge getan.

 

Die EVP ist dezidiert der Ansicht, dass die Bundesversammlung als Wahlgremium nicht einfach die Vorschläge der Parteien ungeprüft „durchwinken“ kann. Entscheidend ist nämlich, dass die in die Regierung gewählten Personen fähig sind zu einer konstruktiven, respektvollen Zusammenarbeit, dass sie sich auf gemeinsame Ziele einigen können und auch bereit sind, die Regierungsentscheide kollegial mitzutragen. Für die EVP ist auch entscheidend, dass sie das Wohl des Landes höher gewichten als die Interessen ihrer Partei.

 

Unter diesen Aspekten waren für die EVP-Vertreter alle von den Parteien vorgeschlagenen wieder kandidierenden Bundesräte wählbar. Einzig Christoph Blocher hat diesen Kriterien nicht entsprochen: In den vergangenen vier Jahren hat er sein Amt missbraucht, um damit Parteipolitik zu betreiben, die Gewaltentrennung mehrfach verletzt, seine Kompetenzen überschritten und politische Gegner in für eine Magistratsperson unangebrachte Weise verunglimpft.

 

Der Entscheid, eine andere Person anstelle von Bundesrat Blocher zu wählen, wurde aber auch durch das Verhalten der SVP mitgeprägt. Es ist für die EVP inakzeptabel, dass ein Parlament, welches die Aufsichtsfunktion über die Regierung verfassungsmässig wahrzunehmen hat, derart unter Druck gesetzt und mit dem Gang in die Opposition gedroht wurde. Die Hochstilisierung Christoph Blochers zu einem nationalen „Übermenschen“ widerspricht der staatspolitischen und auch christlichen Auffassung der EVP.

 

Dass die SVP nun eine Oppositionspolitik zu betreiben gedenkt, ist im Lichte des vergangenen Wahlkampfes und der heutigen Bundesratswahl folgerichtig. Eine Oppositionspartei kann nicht im Führerstand der Lokomotive stehen und gleichzeitig hinten den Zug mit aller Kraft bremsen, so wie sie dies während der letzten Legislatur getan hat.

 

Bern, den 13. Dezember 2008/rae/jb