Vorwärts machen mit dem Klimaschutz

Die EVP unterstützt die Aktionspläne von Bundesrat Moritz Leuenberger und den Vorschlag von Nationalrat Heiner Studer, künftig bei der Zulassung zum Zivildienst auf eine Gewissensprüfung zu verzichten.

Trotz Wahlrummel hat die EVP Zeit zur politischen Arbeit gefunden und die folgenden Vernehmlassungen bearbeitet. Gerne informieren wir in einer Übersicht zu den einzelnen Vorlagen:

 

Aktionspläne Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Die EVP unterstützt die beiden Aktionspläne uneingeschränkt. Gerade die Reaktionen der Wirtschaft („An der Grenze des Verkraftbaren“) und der Wissenschaft („Absolutes Minimum“) zeigen, dass die Vorschläge gut, eingemittet und pragmatisch sind. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren und die spruchreifen Massnahmen aus den Aktionsplänen rasch umzusetzen. Nur so können wir die Schöpfung für die zukünftigen Generationen erhalten.

 

Abschaffung der Gewissensprüfung beim Zivildienst

Die EVP unterstützt den Vorschlag ihres Nationalrates Heiner Studer, die Gewissensprüfung beim Zivildienst abzuschaffen und durch einen reinen Tatbeweis zu ersetzen. Dieser soll maximal das Anderthalbfache der zu leistenden Militärdiensttage betragen.

 

Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen

Auf diese komplizierte Gesetzesvorlage kann unseres Erachtens verzichtet werden, weil nur relativ wenige Kassen von den Neuerungen betroffen wären. Stattdessen sollen die Kassen mit grosser Unterdeckung ihre Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen wahrnehmen.

 

Parlamentarische Initiative. Name und Bürgerrecht der Ehegatten

Die EVP begrüsst die Vorschläge, mit denen Prinzipien des bis ins 19. Jahrhundert geltenden Namensrechts wieder aufgenommen werden, die für eine Gleichstellung der Ehegatten zweckmässig sind. Wichtig ist, dass die Namenswahl für gemeinsame Kinder klar geregelt ist.

 

Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden

Unter dem Vorbehalt der Verhältnismässigkeit und der Wirksamkeit unterstützt die EVP diese Initiative. Bereits heute müssen relativ viele Dokumente zum Nachweis des Aufenthaltsrechtes erbracht werden. Wichtig ist, dass klar definiert wird, welche Papiere in Zukunft vorzuweisen sind.

 

Alle Vernehmlassungsantworten können hier abgerufen werden.