Verfassungsgerichtsbarkeit ist einen Schritt näher

Verfassungsgerichtsbarkeit ist einen Schritt näher

Die Rechtskommission anerkennt den Handlungsbedarf bezüglich Verfassungsgerichtsbarkeit. Das freut Nationalrat Heiner Studer, welcher das alte EVP-Anliegen erneut aufgenommen hat.

Die Rechtskommission des Nationalrates hat heute der Parlamentarischen Initiative Studer (05.445) für die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit Folge gegeben. „Damit wurde der Handlungsbedarf bezüglich Normenkontrolle anerkannt“, freut sich Initiant und Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG). „Das Parlament beschliesst immer wieder Gesetze, die verfassungsrechtlich nicht hundertprozentig wasserdicht sind. Die muss man überprüfen können.“

 

Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein altes Anliegen der EVP. Der Zürcher Oberrichter Richard Frank forderte ihre Einführung bereits vor 30 Jahren; EVP-Nationalrat Otto Zwygart nahm das Anliegen erneut auf, nachdem die Normenkontrolle bei der Totalrevision der Bundesverfassung gescheitert war. Stimmt nun die Kommission des Ständerates dem Vorhaben ebenfalls zu, kann eine Vorlage erarbeitet werden. „Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist ein Instrument, das der Schweiz fehlt“, ist Studer überzeugt.

 

Gleichzeitig hat die Rechtskommission die erneute Sistierung der Parlamentarischen Initiative Studer (04.437) für eine Revision der Lotteriegesetzgebung beschlossen. Zuerst soll abgewartet werden, wie sich die von den Kantonen beschlossene Konkordatslösung entwickelt. „Mit der Sistierung bleibt aber ein gewisser Druck auf die Kantone aufrechterhalten“, bemerkt Heiner Studer.

 

Zürich, den 12. Oktober 2007/nh