Der Ständerat hatte die Motion seiner sicherheitspolitischen Kommission bereits im September gutgeheissen. Sie beauftragt den Bundesrat, einen neuen Artikel ins Kriegsmaterialgesetz (KMG) aufzunehmen, der diesem die Kompetenz gibt, von den Bewilligungskriterien des KMG abzuweichen, wenn z.B. ausserordentliche Umstände vorliegen oder die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes dies erfordern. Diese Abweichungskompetenz hatte sich der Bundesrat bereits in seinem Gegenentwurf zur Korrektur-Initiative zugedacht, sie wurde von den Räten damals aber abgelehnt.
«Dass wir diese Abweichungskompetenz seinerzeit aus dem Gegenvorschlag des Bundesrates zur Korrektur-Initiative gestrichen haben, hat entscheidend zum Rückzug der Volksinitiative beigetragen. Diese Kompetenz jetzt, nur zweieinhalb Jahre später durch die Hintertüre einzuführen, ist undemokratisch.»
Marc Jost, Nationalrat, BE
Zwar anerkennt auch die EVP, dass sich die geopolitische Lage in diesen zwei Jahren durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine grundlegend verändert habe. Nur bietet diese beabsichtigte Revision des Kriegsmaterialgesetzes hierfür keine Antwort: Die neutrale Schweiz darf auch weiterhin völkerrechtlich kein Kriegsmaterial direkt an die Ukraine liefern, ohne das neutralitätsrechtlich gebotene Gleichbehandlungsgebot zu verletzen.
«Wir EVP-Nationalräte würden ohne Zögern Hand bieten für eine Ausnahmeregelung, welche die Ukraine unterstützt. Die jetzt verabschiedete Änderung hilft jedoch der Ukraine null. Sie nutzt nur die aktuelle Solidarität der Bevölkerung für die Ukraine aus, um das Kriegsmaterialgesetz zu lockern. Damit fördern wir nur die fragwürdige Ausfuhr von Kriegsmaterial in arabische Länder. Das ist nicht redlich.»
Nik Gugger, Nationalrat ZH
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