Stärkung der Aktionärsinteressen

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz begrüsst die Neuordnung des Aktienrechts. In ihrer Vernehmlassungsantwort bemängelt die EVP einzig die zu tiefen Grenzwerte, ab denen bei der Rechnungslegung die anspruchsvolleren Bestimmungen gelten.

Insgesamt stärken die in der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vorgesehenen Änderungen die Aktionärsinteressen und werden deshalb von der EVP Schweiz begrüsst.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Das gilt insbesondere für die Verbesserung der Corporate Governance, inklusive der Abschaffung von Organvertretung und Depotstimmrecht. Auch die Pflicht zur jährlichen Einzelwahl der Verwaltungsräte wird von der EVP unterstützt.

 

Bei der Neuregelung der Rechnungslegung ist die EVP allerdings der Ansicht, dass die anspruchsvolleren Bestimmungen erst für grössere Unternehmen als in der Vorlage des Bundesrates vorgesehen gelten sollen. Konkret geht es um die Pflicht eines Lageberichtes (vormals Jahresberichtes) und einer Geldflussrechnung, welche nach dem Willen des Bundesrates für Unternehmen gelten soll, die eine Bilanzsumme von mindestens 10 Millionen aufweisen, einen Umsatzerlös von mindestens 20 Millionen erzielen und mehr als 50 Personen beschäftigen.

 

Damit nur grössere Unternehmen den Mehraufwand betreiben müssen und KMU’s vermehrt von den einfacheren Regeln zur Rechnungslegung profitieren können, sollten diese Kriterien nach Ansicht der EVP nach oben verschoben werden.

 

Zürich, den 23. Mai 2006/nh