Spitex für Eltern behinderter Kinder muss bleiben

Spitex für Eltern behinderter Kinder muss bleiben

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) fordert in einer Motion vom Bundesrat, dass spezifische Hilfestellungen wie Spitex oder Entlastungsdienste für Eltern von Kindern mit einer Behinderung unkompliziert in Anspruch genommen werden können oder auch telefonische Beratungsangebote angeboten werden.

Alle Eltern können bestätigen, dass Kinder ihre Eltern an die Grenzen der Belastungsfähigkeit bringen können. Zahlreiche Angebote wie der neue 24-Stunden-Notruf für Eltern oder die Mütter- und Väterberatung sollen dazu beitragen, dass schwierige Situationen gemeistert werden können. Hat ein Kind zudem eine Behinderung, kann die Belastungsgrenze für die Eltern viel schneller erreicht werden. Hilfestellungen sind für diese Eltern jedoch nur ungenügend vorhanden. Dies zeigen auch die Reaktionen auf den Entscheid von Bundesgericht und IV, die Spitex-Leistungen für Kinder mit Geburtsgebrechen zu streichen.

 

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP) fordert deshalb in einer Motion vom Bundesrat, dass spezifische Hilfestellungen wie Spitex oder Entlastungsdienste für Eltern von Kindern mit einer Behinderung oder auch telefonische Beratungsangebote angeboten werden. Sie wird den Vorstoss in der Herbstsession einreichen.

 

Bei der Betreuung von Kindern mit einer Behinderung sind oft andere und zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen. Die Gesetze und Verordnungen sind jedoch auf die „grosse Masse“ zugeschnitten und berücksichtigen die speziellen Gegebenheiten oft zu wenig. In der Regel wird die Betreuung von den Eltern wahrgenommen. Oft ist die Lebensqualität für die Familie grösser, wenn das schwer kranke Kind zu Hause statt im Spital gepflegt wird. Zusätzlich zur generellen elterlichen Fürsorge müssen die Eltern viele behinderungsbedingte Zusatzaufgaben übernehmen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass sie pflegerische Tätigkeiten lernen, um beispielsweise bei Bedarf Sauerstoff zu geben, Sonden zu legen oder Einläufe zu machen. Damit die Eltern die Tagespflege aber übernehmen können, ist eine qualifizierte Unterstützung in der Nacht notwendig, beispielsweise durch die Spitex. Hier braucht es andere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Spitex-Leistungen. Qualifizierte Angebote für längere Entlastungen von ein paar Tagen sind oft gar nicht vorhanden.

 

Qualifizierte Unterstützungsangebote sind notwendig, damit die Familie ihre Aufgaben nachhaltig erfüllen kann. Nicht selten zerbrechen heute die Ehen – und können so die Entwicklung des Kindes negativ beeinflussen.

 

Es kann auch nicht den Eltern zusätzlich übertragen werden, vor Inanspruchnahme einer spezifischen Unterstützungsleistung abzuklären, wer für die Kosten aufkommen wird. Der in den Medien aufgenommene Fall mit den gestrichenen Spitex-Leistungen zeigt, dass selbst Fachpersonen unterschiedlicher Meinung sind – den Eltern behinderter Kinder kann aber diese Abklärung, die schon Normalbürger überfordert, nicht zugemutet werden. Einerseits, weil die Unterstützungsangebote wie Spitex, Beratungsdienste oder Entlastungsdienste unkompliziert und schnell in Anspruch müssen genommen werden können und andererseits, damit die Eltern nicht wegen einem drohenden finanziellen Risiko die Gesundheit des Kindes und ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzten müssen.

 

Bern, den 1. Juli 2011/msf