Schweiz schöpft aus ihrem christlichen Erbe

Schweiz schöpft aus ihrem christlichen Erbe

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz hat die Vorbereitung einer Volksinitiative beschlossen. Sie soll in der Verfassung festhalten, dass die Schweiz aus ihrem christlichen Erbe schöpft. Der Vorschlag geht nun in Vernehmlassung, bevor die Delegiertenversammlung der EVP über die Lancierung der Initiative befindet.

Der Zentralvorstand der EVP Schweiz hat am Freitagabend in Moutier beschlossen, eine Volksinitiative zur Ergänzung von Artikel 72 der Bundesverfassung (Kirche und Staat) vorzubereiten. Ein neuer Absatz soll festhalten, dass die Schweiz aus ihrem christlichen Erbe schöpft.

 

Der EVP ist es seit Jahren ein Anliegen, dass in unserer Verfassung die christliche Wertgrundlage festgehalten ist. Immer wieder brechen öffentliche Diskussionen über die Legitimation christlicher Traditionen oder Verlautbarungen auf. Der blosse Hinweis auf unsere christliche Vergangenheit genügt alleine nicht. Die Tatsache, dass die Schweiz und ihre historischen Errungenschaften auf der Basis christlicher Überzeugungen gründen, soll sich in der Verfassung niederschlagen.

 

Das Christentum hat mittlerweile einen Platz unter andern Religionen eingenommen. Dieser Bedeutungsverlust löst Angstreaktionen aus und mündet in Verboten, wie zuletzt dem Minarettverbot. Die EVP will dieser Angstkultur entgegentreten, indem das uns nach wie vor prägende christliche Erbe in der Verfassung verankert wird und dadurch eine Legitimation für das Christentum und seine öffentlichen Ausprägungen erreicht wird. Der vorgeschlagene Initiativtext „Die Schweiz schöpft aus ihrem christlichen Erbe.“ weist nicht nur auf das zurückliegende Erbe hin, sondern auch auf die heutige Prägung. Das Wort „schöpft“ zeigt, dass dieses Erbe auch heute unser Handeln beeinflusst.

 

Die Diskussion um den definitiven Text ist nicht abgeschlossen. In Erwägung zieht die EVP auch einen Artikel, der besagt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften zu einem von Toleranz getragenen Zusammenleben beitragen und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat respektieren.

 

An der Zuständigkeit der Kantone für das Verhältnis von Kirche und Staat soll nichts geändert werden. Allerdings wird von den verschiedenen Religionsgemeinschaften immer wieder als Mangel empfunden, dass gesamtschweizerisch kein klar definierter Ansprechpartner vorhanden ist. Diesem Manko könnte begegnet werden, wenn dem Bund die Beziehungspflege zu gesamtschweizerisch tätigen Kirchen und Religionsgemeinschaften obliegen würde. Auch die individuelle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist zufriedenstellend festgehalten; Artikel 15 ist nicht Gegenstand dieser Grundwertinitiative.

 

Der Entscheid, ob die Volksinitiative lanciert wird, liegt in der Kompetenz der Delegiertenversammlung. Bevor der Zentralvorstand den definitiven Text in einen formalen Antrag an die Delegiertenversammlung giesst, gibt er das Anliegen und die vorgesehenen Formulierungen in die Vernehmlassung bei den verschiedenen Parteiorganen, den Kirchen und weiteren Partnerorganisationen, welche an dieser Fragestellung interessiert sind.

 

Bern, den 22. März 2010/nh