Schluss mit der Teenie-Prostitution!

Die EVP begrüsst das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vollumfänglich und hat sich in der heute zu Ende gehenden Vernehmlassung zustimmend geäussert. Wichtig ist, dass parallel zu den Bestrebungen zur Eindämmung der Teenie-Prostitution und der Kinderpornografie auch der Menschenhandel möglichst unterbunden wird.

Die EVP unterstützt die Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vollumfänglich. Die entsprechende Vernehmlassung geht heute zu Ende. Die sogenannte Lanzarote-Konvention bedeutet für die Schweiz nur wenige, aber bedeutende Änderungen. Am wichtigsten ist wohl, dass sich neu strafbar macht, wer gegen Bezahlung die sexuellen Dienste von Unmündigen zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt. Die EVP ist erleichtert, dass diese Lücke endlich geschlossen und der Teenie-Prostitution damit der Riegel geschoben wird. Sie hofft, dass mit dieser Neuerung Jugendliche besser vor dem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden können. Ganz wichtig: die Unmündigen selber bleiben straflos. Viele sind unfreiwillig in diese Situation geraten und es macht keinen Sinn, sie dafür auch noch zu bestrafen.

 

Die EVP hat in verschiedenen Kantonen ein Verbot der Prostitution von Minderjährigen gefordert. So haben Landrätin Sara Fritz im Kanton Basel-Landschaft, Kantonsrätin Regula Streckeisen im Kanton Thurgau und Grossrat Daniel Steiner-Brütsch im Kanton Bern entsprechende Vorstösse eingereicht. Weil verschiedene Kantone mit Verweis auf die laufenden Arbeiten des Bundes untätig geblieben sind, ist es umso wichtiger, dass dieser nun vorwärts macht.

 

Besonders verwerflich handelt in den Augen der EVP, wer die Prostitution Unmündiger fördert. Diese Personen sollen neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren belegt werden. Sie machen das traurige Geschäft erst möglich und nutzen häufig die Notlage oder auch die Unwissenheit oder Naivität der Betroffenen aus. Weiter entspricht es einer langjährigen Forderung der EVP, dass Jugendliche unter 18 Jahren besser vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen (Kinderpornografie) geschützt werden, indem den Verantwortlichen hohe Freiheitsstrafen angedroht werden. Schliesslich ist die EVP auch mit den neuen Bestimmungen bezüglich Anwerben und Veranlassen einer unmündigen Person zur Mitwirkung an pornografischen Vorführungen und den Ergänzungen bezüglich Straftaten gegen Unmündige im Ausland mehr als einverstanden.

 

Für die EVP steht ausser Frage, dass Unmündige unbedingt vor dem Abgleiten in die Prostitution oder das Porno-Gewerbe geschützt werden müssen. Es ist jedoch nur die eine Seite einer Medaille. Für die Betroffenen macht es nämlich nur einen kleinen Unterschied, ob sie kurz vor oder kurz nach ihrem 18. Geburtstag der Prostitution zugeführt werden. So richtig Bestrebungen zur Eindämmung der Teenie-Prostitution und der Kinderpornografie sind, so wichtig sind auch Bemühungen, den Menschenhandel mit mündigen Personen einzudämmen. Die EVP ist deshalb erleichtert, dass in der kommenden Session auch das Übereinkommen des Europarates über die Bekämpfung des Menschenhandels zur Genehmigung ansteht, welches von EVP-Nationalrätin Maja Ingold als zweckmässig taxiert wird: „Das Abkommen ist gut, nur muss es endlich ratifiziert werden.“ Die EVP begrüsst es sehr, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga mit den Regierungen Osteuropas und weiteren Organisationen den Dialog zur Eindämmung des Menschenhandels aufgenommen hat. 

 

Bern, den 30. November 2011/nh