Schluss mit der Teenie-Prostitution!

Die EVP hat in verschiedenen Kantonen für ein Prostitutionsverbot von Minderjährigen gekämpft. Der Vorschlag des Bundesrates, wonach sich Freier von 16- bis 18-jährigen künftig strafbar machen, wird deshalb von der EVP begrüsst. EVP-Präsident Heiner Studer: „Das ist ein längst fälliger Schritt.“

Der Bundesrat will der Teenie-Prostitution endlich den Riegel schieben. Wer gegen Bezahlung sexuelle Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, soll sich künftig strafbar machen. Für die EVP ein längst fälliger Schritt. Sie wird sich in der gestern eröffneten Vernehmlassung deshalb zustimmend äussern. Es ist unverständlich, weshalb Jugendliche unter 18 Jahren bislang nicht besser geschützt worden sind. Die EVP hofft mit dem Bundesrat, dass mit dieser Neuerung Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution geschützt werden können.  

 

Die EVP hat bereits in verschiedenen Kantonen ein Verbot der Prostitution von Minderjährigen gefordert. So haben Landrätin Sara Fritz im Kanton Basel-Landschaft, Kantonsrätin Regula Streckeisen im Kanton Thurgau und Grossrat Daniel Steiner-Brütsch im Kanton Bern entsprechende Vorstösse eingereicht. Weil verschiedene Kantone mit Verweis auf die laufenden Arbeiten des Bundes untätig geblieben sind, ist es umso wichtiger, dass dieser nun vorwärts macht.  

 

Heute gilt: Freier machen sich strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Bezahlte sexuelle Kontakte mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren sind hingegen nicht strafbar. Das soll sich nun ändern. Künftig werden Freier mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Jugendlichen unter 18 Jahren in Anspruch nehmen. Ganz wichtig: die Unmündigen selber bleiben straflos. Viele sind unfreiwillig in diese Situation geraten und es macht keinen Sinn, sie dafür auch noch zu bestrafen.  

 

Die EVP begrüsst es weiter sehr, dass auch die Förderung der Prostitution Unmündiger unter Strafe gestellt werden soll. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution Minderjähriger erleichtern oder begünstigen, sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Es ist absolut richtig, dass diese Personen hart angefasst werden, weil sie das traurige Geschäft erst möglich machen und häufig die Notlage oder auch die Unwissenheit oder Naivität der Betroffenen ausnutzen. Schliesslich entspricht es auch einer langjährigen Forderung der EVP, dass Jugendliche unter 18 Jahren besser vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen (Kinderpornografie) geschützt werden, indem den Verantwortlichen hohe Freiheitsstrafen angedroht werden.  

 

Bern, den 19. August 2011/nh