Radikale Vereinfachung: EVP fordert ein Kindergeld

Radikale Vereinfachung: EVP fordert ein Kindergeld

Die EVP fordert die Ablösung sämtlicher Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen durch ein einheitliches Kindergeld, weil dieses viel einfacher und gerechter ist und es echte Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erwerbs- und Betreuungsarbeit ermöglicht. Nationalrat Walter Donzé (EVP, BE) reicht im Parlament eine entsprechende parlamentarische Initiative ein.

Heute profitieren Familien mit Kindern von einer Vielzahl von Leistungen und Vergünstigungen. Um aus dem Wirrwarr nur einige zu nennen: Kinderzulagen, Verbilligung der Krankenkassenprämien, Zusatz- und Ergänzungsleistungen, Subventionen für familienergänzende Angebote, Kinderabzüge bei Einkommens- und Vermögenssteuern, Abzüge für Fremdbetreuungskosten. Eine Übersicht, wer in welchem Mass profitiert, fehlt weitgehend und das bisherige System funktioniert nur bei den Kinderzulagen einigermassen befriedigend. Im Übrigen ist es

  • sehr aufwändig, wenn ermittelt werden muss, welche minderbemittelten Familien gezielt unterstützt werden sollen (Verbilligung der Krankenkassenprämien, Zusatz- und Ergänzungsleistungen, Alimentenbevorschussung, Kleinkinder-Betreuungsbeiträge für einkommensschwache Familien)
  • sehr ungerecht, weil die Reichen überproportional bevorzugt werden (Steuerabzüge),
  • sehr unbefriedigend, weil es die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erwerbs- und Betreuungsarbeit beeinträchtigt.

EVP-Nationalrat Walter Donzé (Frutigen, BE) verlangt deshalb mit einer parlamentarischen Initiative den Ersatz aller bisherigen Massnahmen durch ein einheitliches Kindergeld, das für alle in der Schweiz lebenden Kinder ausgerichtet wird. Dieses Kindergeld ist

  • administrativ einfach, weil keine individuellen Berechnungen nötig sind und oben genanntes Wirrwarr der verschiedensten Subventionen wegfällt,
  • gerecht, weil es sich an den Bedürfnissen der Kinder und nicht an den Möglichkeiten der Eltern orientiert,
  • gesellschaftspolitisch neutral, indem es den Eltern die Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Betreuungsarbeit ermöglicht. 

Die Auszahlung dieses Kindergeldes erfolgt grundsätzlich in bar durch die Ausgleichskasse des Arbeitsgebers. Um mögliche Missbräuche zu vermeiden, schlägt die EVP ein Modell vor, bei welchem vorweg die Krankenkassenprämien der Kinder vom Staat übernommen werden, damit die Gesundheitsversorgung in jedem Fall gewährleistet ist. Zweitens kann der Rest im Einzelfall an das Steueramt oder die Kinderkrippe abgetreten werden (insbesondere wenn hier offene Guthaben bestehen).Der Text der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Walter Donzé lautet deshalb: „Verfassung und Gesetz sind so zu ändern, dass sämtliche Steuerabzüge, Zulagen und Subventionen zugunsten von Familien durch ein einheitliches Kindergeld und eine kostenlose Krankengrundversicherung für Kinder abgelöst werden.“

 

Finanziert wird dieses Kindergeld durch den Wegfall der bisherigen Leistungen, durch Beiträge der Arbeitgeber und allgemeine Steuergelder. So werden Wirtschaft und Gesellschaft in die Förderung der nächsten Generation eingebunden. Ähnlich wie die AHV nach dem 2. Weltkrieg als Solidaritätswerk zugunsten der älteren Generation eingerichtet wurde, ist das Kindergeld als Solidaritätswerk des 21. Jahrhunderts für die Familien gedacht. In Zukunft soll nicht mehr nur das einzelne Paar, sondern die ganze Gesellschaft Ja sagen zu Kindern. Die Gemeinden bleiben aber frei, zugunsten der Familien weitere Leistungen zu erbringen.

 

Dieser radikale Systemwechsel kann kaum auf einmal vorgenommen werden. Die EVP ist deshalb offen für eine schrittweise Einführung. Zielführend sind nur die Entlastung der Eltern durch die Übernahme der Kinderkrankenkassenprämien und die Erhöhung der Kinderzulagen, auf denen das Kindergeld im Prinzip aufbaut. Deshalb erachtet die EVP die Vorschläge des Bundesrates zur Entlastung der Familien als wenig tauglich, weil sie die oben erwähnten, gewichtigen Nachteile aufweisen: sie entlasten vor allem die wohlhabenderen Familien und sind gesellschaftspolitisch nicht neutral, indem sie die externe Betreuung steuerlich klar begünstigen.

 

Zürich, den 19. November 2008/nh