Prüfung für Hundehalter und Hundehalterinnen

Heute Montag reicht Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG) eine Motion für „griffigere Gesetzesbestimmungen für das Halten von Hunden“ ein. Er fordert darin die Schaffung einer Hundehalterprüfung, das Festlegen von Maulkorb- und Leinenzwangsbestimmungen sowie die Kompetenz des Bundesrates, gewisse Hunderassen zu verbieten.

Bereits im Jahr 2000 hat Nationalrat Heiner Studer (EVP, AG) in zwei Vorstössen unter anderem ein Verbot der Haltung von Kampfhunden oder die Schaffung einer Hundehalterprüfung gefordert. Der Bundesrat bezeichnete in seiner Antwort die Ausbildung der Hundehalter als wichtige präventive Massnahme. Wie sinnvoll oder praktikabel eine Hundehalterprüfung sei, müsse aber zuerst abgeklärt werden. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz geht davon aus, dass diese Arbeiten in der Zwischenzeit abgeschlossen wurden.

 

Heute Montag wird Heiner Studer im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall vom 1. Dezember in Oberglatt in einer Motion erneut die Schaffung einer Hundehalterprüfung für die Halter und Halterinnen von Tieren über 15 Kilogramm fordern. Zweitens soll der Bundesrat Maulkorb- und Leinenzwangsbestimmungen vorschlagen und schliesslich die Kompetenz erhalten, die Haltung gewisser Hunderassen gänzlich zu verbieten.

 

Zwar hätten verschiedene Kantone, so Studer in der Begründung seiner Motion, ihre Bestimmungen über das Halten von Hunden seit 2000 wirksam verschärft, in anderen habe sich in diesem Zusammenhang aber nichts verändert. Deshalb habe nun der Bund für eine einheitliche Regelung zu sorgen und die entscheidenden Kriterien für eine sichere Haltung potentiell gefährlicher Hunde griffig zu formulieren.

 

Zürich, 5. Dezember 2005/nh