Nur der Tatbeweis kann die Ernsthaftigkeit belegen!

Der Nationalrat hat heute die Motion von Heiner Studer (EVP, AG) betreffend der Abstützung auf den Tatbeweis beim Zulassungsverfahren zum Zivildienst angenommen. Folgt nun auch der Ständerat, müssen Zivildienstwillige fortan keine Gewissensprüfung mehr ablegen, sondern können die Ernsthaftigkeit ihres Entscheides mit der Bereitschaft zu einem länger dauernden Einsatz belegen.

Heiner Studer (EVP, AG) wies vor Jahresfrist in seiner Motion darauf hin, dass erstens aufgrund der heutigen Gewissensprüfung ein sehr grosser Anteil der Gesuchstellenden zum Zivildienst zugelassen werde. Das mache deutlich, dass die Bereitschaft, die längere Dienstzeit des Zivildienstes auf sich zu nehmen, als Beweis für den vorliegenden Gewissenskonflikt vollauf genüge. Zweitens könne der Bundeshaushalt mit der Abschaffung der aufwändigen Gewissensprüfung auf einfache Art und Weise um einige Millionen pro Jahr entlastet werden.

 

Trotz Antrag des Bundesrates auf Ablehnung hat der Nationalrat heute die Motion Studer mit 96 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und an den Ständerat überwiesen. Studer freuts: „Mit diesem Entscheid wird die Abschaffung der Gewissensprüfung eingeleitet. Der Tatbeweis ist die einzige Form, um die Ernsthaftigkeit des Gewissenskonfliktes zu belegen." Wer also bereit ist, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen, soll ohne weitere Bedingungen zum Zivildienst zugelassen werden.

 

Folgt nun auch der Ständerat, muss der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes unterbreiten.

 

Zürich, den 14. Dezember 05/nh