Nicht über die Biomedizin-Konvention hinausgehen

Für die EVP Schweiz stehen zwei Kritikpunkte am Verfassungsartikel zur Humanforschung im Vordergrund: Erstens soll in jedem Fall eine Einwilligung vorliegen müssen und das Gesetz soll keine Ausnahmen vorsehen können. Zweitens lehnt die EVP bezüglich der Forschung an urteilsunfähigen Personen jede Formulierung ab, die über die Biomedizin-Konvention des Europarates hinausgeht.

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) begrüsst das Vorhaben, einen Verfassungsartikel und ein darauf fussendes Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu erlassen. Unterschiedliche oder fehlende Regelungen in den Kantonen machen eine Bundeslösung notwendig. Zudem ist uns sehr wichtig, dass alles, was gesetzlich geregelt wird, auf einer sauberen Verfassungsgrundlage aufbauen muss. So bemängelt Heiner Studer, Nationalrat der EVP aus dem Kanton Aargau: „Das Stammzellenforschungsgesetz beispielsweise steht im teilweisen Widerspruch zur Bundesverfassung.“

 

Zwei Kritikpunkte stehen für die EVP Schweiz am in die Vernehmlassung geschickten Verfassungsartikel zur Humanforschung im Vordergrund:

 

-          Erstens soll in jedem Fall eine schriftliche Einwilligung vorliegen müssen, die erst nach einer umfassenden Aufklärung erfolgen kann. Wird diese Einwilligung verweigert oder zurückgezogen, sollen die biologischen Materialien und die bis dahin gewonnenen Daten der betroffenen Person nicht für das Forschungsprojekt verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.

 

-          Zweitens lehnt die EVP Schweiz bezüglich der Forschung an urteilsunfähigen Personen jede Formulierung ab, welche über die Biomedizin-Konvention des Europarates hinausgeht.

 

Auf eine Stellungnahme zum geplanten Humanforschungsgesetz hat die EVP Schweiz verzichtet.

 

Zürich, den 30. Mai 2006/nh