Die Vorstösse der WBK-N sollen den «Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung» flankieren, den der Bundesrat im April 2022 auf den Weg gebracht hat.
«Der Bundesrat will mit dem Aktionsplan die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 halbieren und hat dazu 14 Massnahmen definiert.
Damit geht er in die richtige Richtung. Unsere Vorstösse verstehen sich ergänzend»,
sagt EVP-Nationalrätin Lilian Studer, selbst Mitglied der WBK-N.
Die nun verabschiedeten Vorstösse fordern folgende ergänzende Massnahmen: Der Bundesrat zusammen mit den verschiedenen Akteuren eine Finanzierungslösung für Lebensmittelspenden des Einzelhandels an Wohltätigkeitsorganisationen suchen, die nach dem Verursacherprinzip funktioniert. Diesen Organisationen fehlt schlicht das Geld, um die unverkauften Lebensmittel nachhaltig bewirtschaften zu können.
Auch soll der Bundesrat aufzeigen, welche Schritte dazu beitragen können, dass im Detailhandel weniger noch konsumierbare Lebensmittel, insbesondere Fleisch- und Fischwaren vernichtet werden müssen. Und schliesslich soll der Bundesrat prüfen, ob eine Koordinationsstelle dazu beitragen könnte, die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Diese Stelle könnte die Verteilung abgelaufener, aber noch essbarer Lebensmittel zwischen den Grossverteilern und Freiwilligenorganisationen koordinieren.