Keine Werbung für Wein und Bier am Fernsehen!

Die EVP wehrt sich entschieden gegen die Absicht des Bundesrates, neu die Werbung für Wein und Bier am Fernsehen zu erlauben. Der Bundesrat soll sich für die vom Schweizer Parlament beschlossenen Verbote wehren. Die Übernahme der mehr als unklugen EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ ist ein völlig unnötiger Kniefall vor der EU.

Mit der Weiterführung des MEDIA-Abkommens mit der Europäischen Union sollen die Schweizer Film- und Fernsehschaffenden auch in den Jahren 2007 bis 2013 gleichberechtigt von den EU-Unterstützungs­mass­nahmen profitieren können. Pferdefuss: im Gegenzug muss die Schweiz die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ anwenden. Damit brauchen sich die Schweizer Werbefenster ausländischer Fernsehveranstalter nicht mehr an das im RTVG verankerte Werbeverbot für Alkohol, Politik und Religion zu halten.

 

Weil die eidgenössischen Räte am Werbeverbot festhalten wollten, haben sie das Geschäft vor Jahresfrist an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser hat mit der EU neu verhandelt: religiöse und politische Werbung sowie Werbung für Spirituosen und Mischgetränke soll verboten bleiben, Werbung für Wein und Bier will der Bundesrat neu für alle Anbieter erlauben. Mit diesem Kniefall vor der EU lockert der Bundesrat die Bestimmungen, statt sich für die vom Schweizer Parlament beschlossenen Werbeverbote zu wehren.

 

Fakt ist: die Förderung von Film- und Fernsehschaffenden hat nichts mit der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ zu tun. Die Verknüpfung der beiden Abkommen durch die EU ist überhaupt nicht zwingend.

 

Fakt ist: die EU behandelt das Fernsehen als Wirtschaftsgut wie jedes andere auch. „Fernsehen ohne Grenzen“ ist eine rein wettbewerbspolitisch motivierte Richtlinie. Gerade Kleinstaaten wie die Schweiz, die an gleichsprachliche, ungleich grössere Kulturräume angrenzen, sind jedoch äusserst verletzlich, was ihre Medienvielfalt angeht. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb die Werbefenster ausländischer Anbieter bloss Werbegelder sollen abschöpfen dürfen und nicht zu einem inhaltlichen Programmangebot verpflichtet werden. Wer vom Schweizer Werbemarkt profitieren will, soll auch seinen Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt in der Schweiz leisten. Dafür soll sich der Bundesrat gefälligst einsetzen.

 

Alkoholkonsum verursacht hohe gesellschaftliche Kosten; ein Werbeverbot ist gerechtfertigt. Die EVP wird sich deshalb gegen jede Aufweichung des RTVG wehren und entsprechend auch das MEDIA-Abkommen ablehnen. Sie ist aber bereit, die für das EU-Abkommen bereitgestellten 67 Millionen direkt zugunsten der heimischen Film- und Fernsehindustrie zu verwenden, wie Präsident Heiner Studer ausführt: „Wir stehen hinter der Förderung des einheimischen Filmschaffens. Aber die von der EU geforderte Verknüpfung einer Kulturförderungs- mit einer rein wirtschaftlich motivierten Wettbewerbsmassnahme tragen wir nicht mit – erst recht, wenn diese zu einem deutlichen Rückschritt bei der Alkoholprävention führt.“

 

Zürich, den 27. November 2008/nh