Keine Verwässerung der Eigenmittelvorschriften!

Keine Verwässerung der Eigenmittelvorschriften!

Die EVP unterstützt die höheren Eigenmittelvorschriften im neuen Bankengesetz zur Entschärfung der Too-Big-to-Fail-Problematik. „Sie dürfen auf keinen Fall aufgeweicht werden. Dann sollen die Banken aber nicht noch Risikoabgaben und dergleichen zu tragen haben“, meint EVP-Nationalrätin Marianne Streiff.

Am Donnerstag berät der Nationalrat die Änderung des Bankengesetzes zur Linderung der Too-Big-to-Fail-Problematik. Absolut zentral sind dabei die höheren Eigenmittelvorschriften. Sie dürfen vom Parlament auf keinen Fall verwässert werden. Nur so kann verhindert werden, dass der Staat in einer nächsten Krise den Banken wieder rettend unter die Arme greifen muss, was seine Kräfte übersteigen könnte. „Swiss Banking muss endlich wieder ein grundsolides Geschäft werden. Nur Weissgeld aus dem Ausland, korrekt in der Anwendung ausländischen Rechts, ausreichend mit Eigenmitteln unterlegt und mit kalkulierbaren Risiken“, fordert EVP-Präsident Heiner Studer. Je höher die Systemrelevanz einer Bank, desto mehr Eigenmittel und Liquidität müsse sie aufbringen. Nur so lasse sich das Klumpenrisiko systemrelevanter Unternehmen entscheidend minimieren und die Wahrscheinlichkeit, dass der Staat im Krisenfall eingreifen müsse, sinke auf ein vertretbares Mass.  

 

Kernpunkt der Vorlage sind die höheren Eigenmittelvorschriften. Sie dürfen unter keinen Umständen aufgeweicht oder abgeschwächt werden. Leider schlägt die vorberatende Kommission bereits in verschiedenen Punkten Erleichterungen vor. Strenge Eigenmittelanforderungen gehören zu den wenigen, administrativ relativ einfachen und direkt wirksamen Massnahmen für eine gesunde Selbstbeschränkung des Finanzsektors. „Hier dürfen keine Abstriche vorgenommen werden. Die Vorlage verliert sonst ihre Wirksamkeit und verkommt zur Alibi-Übung“, betont EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Die EVP habe immer hervorgehoben, dass neue Eigenmittelvorschriften leider werden schmerzen müssen, weil sie andernfalls zu wenig wirksam sind. Dann sollen die Banken aber nicht auch noch Risikoabgaben und dergleichen zu tragen haben.

 

Bern, den 13. September 2011/nh