Die in der Schweiz ansässigen internationalen Sportorganisationen, wie beispielsweise die Fifa oder die Uefa, werden als gemeinnützig anerkannt und müssen daher ihre Einkünfte nicht versteuern. So beispielsweise auch nicht den Gewinn von über einer Milliarde Franken, den die Uefa mit der kommerziellen Vermarktung der Euro 2008 erzielte. „Das geht doch nicht“, wehrt sich Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH): „Die UEFA betrachtet den Fussball praktisch als Privatgut, vermarktet ihn entsprechend konsequent und greift beim Schutz ihrer Markenrechte rigoros durch. Der nur minimale, gemeinnützige Aspekt der UEFA steht einfach in keinem Verhältnis zu ihrer unternehmerischen Potenz und den erzielten Gewinnen.“
Ruedi Aeschbacher will deshalb mit seiner parlamentarischen Initiative „Keine ungerechten Steuerprivilegien für steuerbegünstigte Organisationen!“ (08.487) dafür sorgen, dass die mit einer rein kommerziellen Geschäftstätigkeit erzielten Gewinne steuerbegünstigter Organisationen künftig normal zu besteuern sind. Leider dürfte eine Mehrheit des Rates im Geschäftsgebaren von Fifa, Uefa und Konsorten kein Problem sehen und die Initiative ablehnen.
Immerhin hat der Bundesrat in seiner Antwort auf Aeschbachers vorangegangene Interpellation „Euro 2008. Hohe Gewinne für die Uefa und Kosten für den Staat?“ (08.3442) zugesichert, die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung würden derzeit die Situation der internationalen Sportverbände analysieren, von denen rund 60 in der Schweiz ansässig und die allermeisten steuerbefreit sind. Erst wenn diese Analyse abgeschlossen und über das weitere Vorgehen entschieden sei, werde sich der Bundesrat dazu äussern.
„Nimmt mich ja wunder, wann diese Analyse fertig ist und was dabei rauskommt“, fragt sich Ruedi Aeschbacher. „Es würde mich sehr erstaunen, wenn sich der Bund dazu durchringen könnte, wenigstens die grösseren und in jeder Hinsicht mit normalen Unternehmen vergleichbaren Sportverbände entsprechend zu besteuern. Dabei wäre das nur recht und billig gegenüber allen anderen juristischen und privaten Personen, die Jahr für Jahr ihren Obolus entrichten und ihren Teil zum Gemeinwesen beitragen.“
Bern, den 8. März 2010/nh