Kein Bausparen, dafür Eigenmietwert abschaffen!

Die EVP lehnt das Bausparen ab, weil es ineffizient und ungerecht ist. Hingegen befürwortet sie die Abschaffung des Eigenmietwerts: wer die Schulden auf seinem Haus abzahlt, soll nicht länger bestraft werden. Allerdings müssen gleichzeitig auch die Abzüge für Unterhaltskosten fallen. Sonst würde das Fuder einmal mehr überladen und Hauseigentümer hätten den Fünfer und das Weggli.

Zu Beginn der Sommersession beugt sich der Nationalrat erneut über die beiden Bauspar-Initiativen, diesmal anlässlich des indirekten Gegenvorschlags des Ständerates. Wie der Bundesrat lehnt die EVP beide Initiativen und den Gegenvorschlag aus folgenden Gründen ab:

  • Mittelstand muss zuerst sparen können: Statt Steuerprivilegien für Gutverdienende ist die gezielte Entlastung von mittelständischen Familien angesagt, damit diese überhaupt etwas auf die Seite legen können. Schwellenhaushalte profitieren nicht vom Bausparen, weil sie gar nicht so viel sparen können.

  • Bausparen verfehlt die Wirkung der Wohneigentumsförderung: Vom Bausparen profitieren vor allem jene Steuerpflichtigen, die sich ohnehin einen Hauskauf leisten können. Den wirtschaftlich schwächeren Haushalten nützt der Steuerabzug zu wenig für einen Hauskauf. Doch die Steuerausfälle fallen überall an – und müssen kompensiert werden. Wegen der progressiven Einkommenssteuern profitieren Personen mit hohem Einkommen überdurchschnittlich vom Bausparen, was die Effizienz weiter verschlechtert.

  • Bausparen ist ungerecht: Das steuerbegünstigte Bausparen widerspricht dem verfassungs­mässigen Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Anlässlich des Steuer­pakets 2001 wurde von den Kantonen ein Gutachten erstellt, welches zum Schluss kommt, dass die damals geforderten Abzüge für das Bausparen (gemäss heutigem Stand rund 13 000 Franken) diesen Grund­satz massiv verletzen würden. An dieser Ausgangslage hat sich aus Sicht der EVP nichts geändert.

Falls der Rat auf den Gegenvorschlag eintritt, wird die EVP jenen Minderheitsantrag unterstützen, welcher die steuerfreien Einlagen ins Bausparkonto auf steuerbare Einkommen (für Alleinstehende) unter CHF 60 000  und Vermögen unter CHF 250 000 beschränkt (Art. 33b, Abs. 3d). Darüber sind Vergünstigungen, die Steuerausfälle bewirken, unnötig. 

 

In der dritten Sessionswoche ist mit der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ eine weitere Vorlage zum Thema Steuern und Wohneigentum traktandiert. Erfreulicherweise will der Bundesrat den Eigenmietwert mit einem Gegenvorschlag nicht nur für die über 65-jährigen, sondern generell abschaffen. Damit nimmt er ein altes EVP-Anliegen auf. Heute wird bestraft, wer die Hypothek auf seinem Haus zurückzahlt. Das ist sozialpolitischer Schwachsinn und leistet der Schuldenwirtschaft Vorschub. Allerdings kann die EVP die Vorlage nur dann unterstützen, wenn mit dem Eigenmietwert auch die Abzüge für die Unterhaltskosten abgeschafft werden. Alles andere wäre aus Gerechtigkeitsgründen und, wie der Bundesrat unmissverständlich festhält, auch aus steuersystematischen Gründen abzulehnen. Mit den Entscheiden des Ständerats und der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben zeichnet sich leider bereits ab, dass das Fuder einmal mehr überladen werden dürfte und den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern der Fünfer und das Weggli zugestanden werden soll. Eigenmietwert nicht mehr versteuern und dennoch weiterhin grosszügig Unterhaltskosten abziehen – dieses Wunschdenken wird das bereits absehbare Referendum nicht überstehen.

 

Bern, den 26. Mai 2011/nh