Jetzt Bankgeheimnis anpassen und auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten!

Die EVP will im Nachgang der wildwestartigen Auslieferung von Kundendaten an die US-Behörden für Rechtssicherheit sorgen und das Bankgeheimnis grundsätzlich anpassen. In einem Vorstoss fordert EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher, dass Rechtshilfe nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung gewährt wird: „Wir wollen kein Land sein, das Reichen hilft, ihre Heimatländer zu betrügen.“

Eines wird von Tag zu Tag deutlicher: Das Bankgeheimnis lässt sich in seiner momentanen Form nicht halten. Schon vor Jahren hat die EVP gefordert, dass auf die Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug verzichtet wird und in beiden Fällen Amtshilfe geleistet wird. „Wer seriös handelt, soll durch das Bankgeheimnis geschützt werden. Wer den Staat schädigen will, verdient keinen Schutz“, betont EVP-Präsident Heiner Studer. Er hat deshalb bereits im Oktober 2005 – damals noch als Nationalrat – eine Motion (05.3659) eingereicht, mit dem Ziel, Rechtshilfe auch bei Steuerhinterziehung zu ermöglichen.

 

Jetzt greift Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) Studers Forderung auf und verlangt in einer dringlichen Interpellation, dass „Rechtshilfe bei fiskalischen Delikten nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung gewährt wird.“ Denn mit dieser künstlichen Unterscheidung sei die Schweiz ein Land geworden, in dem die reichen Ausländer ihre unversteuerten Vermögen sicher platzieren konnten, ärgert sich Aeschbacher: „Das hat mit unseren Grundwerten überhaupt nichts zu tun. Wir wollen kein Land sein, das Reichen hilft, ihre Heimatländer zu betrügen.“

 

Immer wieder wird betont, der Schweizer Finanzplatz würde dank qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, den stabilen politischen und sozialen Verhältnissen sowie der hohen Rechtssicherheit auch mit einem angepassten Bankgeheimnis in bedeutendem Ausmass zur Wertschöpfung unseres Landes beitragen können. Davon ist auch die EVP überzeugt. Umso blamabler und unverständlicher die Tatsache, dass Landesregierung und Finanzmarktaufsicht mit der wildwestartigen Verfügung zur Auslieferung von Kundendaten

  • nicht nur das Bankgeheimnis in unzulässiger Art und Weise für die rund 300 UBS-Kunden ausser Kraft gesetzt haben, trotz geltender Unschuldsvermutung,
  • sondern auch in völlig unverständlicher Manier besagter Rechtssicherheit über Nacht einen schweren Schlag versetzt und den Schweizer Finanzplatz damit weiter und völlig unnötig geschwächt haben.

Diese rechtswidrige und wenig vorausschauende Hüst-und-Hott-Politik des Bundesrates ist überhaupt nicht im Sinn der EVP. Man kann doch nicht das Bankgeheimnis grundsätzlich verteidigen wollen, um es dann für einzelne Kunden – wird der Druck aus dem Ausland nur genügend gross – zu durchlöchern. Vielmehr ist es nun an der Zeit, das Bankgeheimnis grundsätzlich anzupassen und damit für die Gleichbehandlung aller Bankkunden und Staaten und die Wiederherstellung der Rechtssicherheit zu sorgen.

 

Schliesslich irritiert die Bereitschaft der Schweizer Behörden, den „Schwarzen Peter“ auf sich zu nehmen und nicht etwa die UBS widerrechtlich das Bankgeheimnis brechen zu lassen. Die UBS kann sich zwar nun bequem hinter der Weisung aus Bern verstecken. Umso grösser ist der Vertrauensverlust für die offizielle Schweiz und den gesamten Finanzplatz. Die fehlende Unabhängigkeit von Bundespräsident Merz und FINMA-Chef Haltiner von ihrem einstigen Arbeitgeber UBS ist offensichtlich und ein Ärgernis.

 

Zürich, den 3. März 2009/nh