Der Kompromiss sieht beim Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte folgende Lösungen für die umstrittenen Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf vor:
- Wenn der Anteil der 14- bis 17-Jährigen lediglich weniger als 2% der Gesamtleserschaft umfasst, soll Tabakwerbung bei abonnierten Printmedien im Innenteil weiterhin erlaubt bleiben.
- Hinweise zu Sponsoring und Verkaufsförderung sowie das mobile Marketing (mobiles Verkaufspersonal, wie z.B. Hostessen) sollen nicht, wie beantragt, vom Tabakwerbeverbot ausgenommen werden. Dies würde klar dem Willen von Volk und Ständen widersprechen und gegen den neuen Verfassungsartikel verstossen. Dieser verbietet «jede Art von Werbung». Verkaufsförderung in jeglicher Form ist Werbung.
Folgt der Nationalrat den Änderungsanträgen seiner Kommission unverändert, werden einzelne Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring sogar noch schwächer als im heutigen Gesetz.
Die EVP als überzeugte Unterstützerin der Initiative «Kinder ohne Tabak» setzt sich dafür ein, dass das Parlament die Initiative möglichst strikt und verfassungskonform umsetzt. Der Volkswillen für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung muss respektiert werden.
«Der Nationalrat muss sicherstellen, dass der Volkswillen respektiert wird. Der Kinder- und Jugendschutz muss verfassungskonform und damit griffig umgesetzt werden.»
Nik Gugger, Nationalrat ZH
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