EVP will Kinder vor Wiederholungstätern schützen

EVP will Kinder vor Wiederholungstätern schützen

Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) unterstützt den Vorschlag des Ständerates für einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Er sei verhältnismässig, beinhalte ein zwingendes Tätigkeitsverbot und umfasse nicht nur Kinder, sondern auch besonders schutzbedürftige Personen wie beispielsweise Behinderte.

Morgen Mittwoch berät der Nationalrat die Initiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Ziel der Initiative ist es, Kinder und abhängige Personen vor Wiederholungstätern zu schützen. Die EVP teilt dieses Anliegen uneingeschränkt. „Es ist inakzeptabel, dass Personen, die wegen einer Sexualstraftat an Kindern oder abhängigen Personen verurteilt worden sind, wieder mit Kindern oder behinderten Menschen arbeiten dürfen“, betont Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE).

 

Nun hat der Ständerat einen Vorschlag für einen direkten Gegenvorschlag erarbeitet, mit dem die EVP sehr gut leben könne, wie Marianne Streiff ausführt: „Damit wäre wie mit der Initiative in der Verfassung festgehalten, dass Personen, die verurteilt worden sind, weil sie eine strafbare Handlung gegen die sexuelle Integrität einer minderjährigen oder einer besonders schutzbedürftigen Person begangen haben, verboten wird, eine berufliche oder organisierte Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen auszuüben.“ Im Unterschied zur Initiative müsse die strafbare Handlung jedoch eine gewisse Schwere aufweisen und das Berufsverbot müsse nur falls nötig lebenslänglich, mindestens aber für 10 Jahre ausgesprochen werden. Damit werde dem wichtigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen, erklärt Marianne Streiff.

 

„Der Initiative kommt das Verdienst zu, dass sie die Behebung einer bestehenden Lücke zum Schutze unserer Kinder und besonders verletzlicher Personen angestossen hat. Nun müssen wir schauen, wie wir das Anliegen in eine angemessene Form bringen können“, fasst Marianne Streiff die Ausgangslage vor der parlamentarischen Beratung zusammen. Sie hoffe, dass Parlament und Volk das dazu nötige Augenmass an den Tag legen und sich einer griffigen und sachlichen Lösung zuwenden werden.

 

Bern, den 17. September 2013/nh