EVP unterstützt das Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht

Die EVP unterstützt das Referendum gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht. Zwar stört sich auch die EVP an der Ausweitung der Heroinabgabe auf andere Substanzen. Doch insgesamt ist das neue Gesetz klar besser als das alte.

Nach einem längeren Ringen hat das Parlament einen Kompromiss zum neuen Betäubungsmittelgesetz beschlossen, gegen den anschliessend das Referendum ergriffen worden ist. Obwohl auch die EVP nicht hundertprozentig zufrieden ist mit dem aktuellen Vorschlag, hat der Zentralvorstand beschlossen, das Referendum nicht zu unterstützen.

  • Zum Vorwurf des fehlenden Abstinenzziels: Im Gegensatz zum geltenden Gesetz steht im neuen Zweckartikel, das Betäubungsmittelgesetz soll dem Drogenmissbrauch vorbeugen, "namentlich durch Förderung der Abstinenz." In Therapie und Wiedereingliederung sollen Bedingungen geschaffen werden, "die ein drogenfreies Leben ermöglichen." Das Abstinenzziel ist damit im neuen Gesetz wesentlich besser verankert als im alten.
  • Zum Vorwurf des straffreien Konsums: Im neuen Gesetz ist der Konsum von Betäubungsmitteln unverändert verboten. Die etwas eigenartig anmutende Bestimmung, dass die Vorbereitung kleiner Mengen zum Konsum straffrei ist, wurde nicht etwa mit dem neuen Gesetz eingeführt, sondern besteht schon im geltenden Recht. Sie wurde im neuen Gesetz sogar noch um eine Altersgrenze ergänzt und damit verschärft.
  • Zur Ausweitung der Heroinabgabe: Die EVP bedauert es ausserordentlich, dass die Heroinabgabe grundsätzlich auf weitere Substanzen ausgeweitet werden kann. Hier muss der Bundesrat seine Kompetenzen wahrnehmen und strikte Rahmenbedingungen festlegen. Die Heroinabgabe bedarf aber nach wie vor einer Bewilligung des Bundes und darf nur durch spezialisierte Ärzte an betäubungsmittelabhängige Personen verschrieben werden, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungsformen nicht zulässt. Auch die Durchführung und der Verlauf der Heroinabgabe müssen laut neuem Gesetz periodisch kontrolliert werden.
  • Was meinen die Fachleute? Der EVP nahe stehende Organisationen wie der Verein christlicher Fachleute im Rehabilitations- und Drogenbereich (VCRD) oder die Stiftung Sozialwerke Pfarrer Ernst Sieber berichten übereinstimmend, dass sie mit dem neuen Gesetz leben können, auch wenn sie nicht mit allem einverstanden sind.

Fazit:

Auch die EVP will jede Art von Sucht möglichst verhindern und die Not bereits abhängiger Menschen lindern helfen. Mit der Ablehnung des revidierten Gesetzes kommt es aber nicht automatisch zu einer paradiesischen, drogenfreien Schweiz, sondern es wird weiterhin mit dem bestehenden - schlechteren - Betäubungsmittelgesetz gearbeitet. Deshalb rechtfertigen die Gegenargumente das Referendum nicht.  Sollte es zustande kommen, wird die Delegiertenversammlung vom 23. August in Schaffhausen die Parole dazu beschliessen.