EVP plädiert für Überprüfung der No-touch-time bei Organentnahme

EVP plädiert für Überprüfung der No-touch-time bei Organentnahme

Zu Beginn der Wintersession hat EVP-Nationalrätin Marianne Streiff, BE in einer dringlichen Anfrage den Bundesrat gefragt, ob er bereit ist, die umstrittene Neuregelung für die No-Touch-Time bei Organentnahmen rückgängig zu machen oder zumindest solange zu sistieren, bis diese wissenschaftlich breit abgestützt und öffentlich diskutiert werden konnte. In den einschlägigen Richtlinien zum revidierten Transplantationsgesetz war diese Wartezeit zwischen Herz-Kreislaufstillstand und Feststellung des Hirntodes ohne Vernehmlassung nachträglich von 10 auf 5 Minuten gekürzt worden.

Der Bundesrat hatte das revidierte Transplantationsgesetz (TxG) per 15. November 2017 in Kraft gesetzt. Die zugehörige Verordnung verweist zur Feststellung des Todes auf die einschlägigen SAMW-Richtlinien, die ebenfalls revidiert wurden. Bei der Entnahme von Organen nach einem Herz-Kreislaufstillstand beinhalten diese Richtlinien jedoch neu eine gravierende Änderung: Sie verkürzen die Wartezeit zwischen dem Herz-Kreislaufstillstand und der Hirntoddiagnostik von bisher 10 Minuten auf nur noch 5 Minuten um die Hälfte.

Diese einschneidende Verkürzung der No-Touch-Time hatte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) allerdings erst nach der Vernehmlassung der revidierten Richtlinie nachträglich eingefügt, ohne eine erneute Vernehmlassung durchzuführen.

Befremdliches Vorgehen ohne Vernehmlassung und öffentlichen Diskurs

Marianne Streiff, EVP, fragt den Bundesrat, wie er das Vorgehen begründet, diese einschneidende Halbierung der No-Touch-Time ohne Vernehmlassung und öffentlichen Diskurs intransparent in der SAMW-Richtlinie festzulegen.

Die Würde des Menschen im Sterben wahren

Sie will ausserdem wissen, welche Vorkehrungen vorgesehen sind, damit die Würde des Menschen im Sterben und Tod bewahrt und sichergestellt ist, auch wenn die Wartezeit zwischen dem Sterben und der Operation zur Entnahme der Organe drastisch um die Hälfte reduziert wird.

Ist der Bundesrat bereit zu sistieren?

Schliesslich soll der Bundesrat Stellung dazu nehmen, ob er einverstanden ist, die Mindestwartezeit bei zehn Minuten zu belassen und das revidierte Transplantationsgesetz samt Verordnung solange ausser Kraft zu setzen, bis die umstrittene Änderung aus der Richtlinie entfernt oder zumindest wissenschaftlich breit abgestützt und öffentlich breit diskutiert werden konnte.

Ist die Verkürzung nicht kontraproduktiv?

Sie fragt zudem, ob diese Verkürzung nicht sogar kontraproduktive Auswirkungen haben wird, weil potenzielle Organspenderinnen und Organspender dadurch eher abgeschreckt werden. (Sie kennt potenzielle Spender, die aus diesem Grund ihren Spenderausweis zerrissen haben.)

Und schliesslich will sie wissen, aus welchem Grund der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 18. Oktober 2017 zum Inkraftsetzen des Transplantationsgesetzes unerwähnt liess, dass die Wartefrist für eine Organentnahme nach Herz- Kreislaufstillstand halbiert wird.

Die Halbierung der Wartezeit gilt als heikel, weil die Beurteilung der benötigten Mindestdauer wissenschaftlich umstritten ist. In Deutschland lehnt die Bundesärztekammer eine Organentnahme nach Herz-Kreislaufstillstand generell ab, da die Todesfeststellung zu unsicher sei. Die Gesellschaften für Kardiologie und Neurologie teilen diese Auffassung ebenso wie namhafte Neurologen.

Für Auskünfte:

Parteipräsidentin und Nationalrätin Marianne Streiff-Feller: 079 664 74 57

Dominik Währy, Generalsekretär: 079 688 05 55

Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

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