Heute Montag stimmt der Nationalrat über die Weiterführung des MEDIA-Abkommens mit der Europäischen Union ab, dank dem Schweizer Film- und Fernsehschaffende auch in den Jahren 2007 bis 2013 gleichberechtigt von den EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren könnten. Im Gegenzug müsste die Schweiz aber ab 2009 die EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ anwenden. Damit bräuchten sich die Schweizer Werbefenster ausländischer Fernsehveranstalter nicht mehr an das im RTVG verankerte Verbot von Fernsehwerbung für Alkoholika, politische und religiöse Inhalte zu halten.
Dieser Pferdefuss wiegt für die EVP zu schwer, weshalb sie für die Rückweisung der Vorlage votieren wird. Zum einen bewertet sie die Errungenschaften des neuen RTVG höher, als die Möglichkeit für einheimische Film- und Fernsehschaffende, von den EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren zu können. Alkoholkonsum verursacht hohe gesellschaftliche Kosten, weshalb ein Werbeverbot gerechtfertigt ist. Die Aufhebung des Verbots für politische Werbung würde die unterschiedlichen, finanziellen Möglichkeiten der Parteien noch stärker zum Ausdruck bringen und allgemein einer „Amerikanisierung“ des Wahlkampfs Vorschub leisten. Schliesslich ist auch eine Unterbindung religiöser Werbung am Fernsehen vertretbar.
Zum anderen ist es überaus störend, dass die EU das Fernsehen als Wirtschaftsgut wie jedes andere auch behandelt und ihm mit einer rein wettbewerbspolitischen Massnahme den Wirtschaftsraum öffnen will. Gerade Kleinstaaten wie die Schweiz, die an gleichsprachliche, ungleich grössere Kulturräume angrenzen, sind äusserst verletzlich, was ihre Medienvielfalt angeht. Diese wiederum ist aber eine wichtige Voraussetzung, dass die Medien ihre Kontrollfunktion gegenüber den politischen Institutionen wahrnehmen können. Für eine funktionierende Demokratie ist es deshalb unerlässlich, dass die Schweiz dafür sorgt, dass einheimische und ausländische Medien, insbesondere die kapitalintensiven Rundfunkveranstalter, zumindest über gleich lange Spiesse verfügen. Das muss auch die EU einsehen.
Angesprochen sind damit insbesondere die auf die Schweiz gerichteten Werbefenster ausländischer Anbieter. Sie sollen per Konzession wieder zu einem parallelen, inhaltlichen Programmangebot verpflichtet werden und so ihren Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt in der Schweiz leisten. Einfach Werbegelder abschöpfen und keinen inhaltlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, das geht nicht. Hier sind Bundesamt für Kommunikation und Bundesrat zum Handeln aufgefordert.
Die EVP ist aber bereit, die für das EU-Abkommen bereitgestellten 67 Millionen direkt zugunsten der heimischen Film- und Fernsehindustrie zu verwenden, wie Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) ausführt: „Wir stehen hinter der Förderung des einheimischen Filmschaffens. Aber die von der EU geforderte Verknüpfung einer Kulturförderungs- mit einer rein wirtschaftlich motivierten Wettbewerbsmassnahme sind wir nicht bereit mitzutragen.“
Zürich, den 10. Dezember 2007/nh