Der Vorstoss will, dass sich künftig strafbar macht, wer gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihres Geschlechts zu Hass und Diskriminierung aufruft oder diese systematisch herabsetzt und verleumdet. Auch wer Menschen wegen ihres Geschlechts eine Dienstleistung verweigert, soll mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
«Gewalt und Hass gegen Frauen ist leider auch in der Schweiz weit verbreitet. Es ist darum wichtig, dass wir als Gesellschaft unmissverständlich klar machen, dass wir das genauso wenig tolerieren wie Gewalt aus rassistischen, antisemitischen oder homophoben Gründen.»
Nik Gugger, EVP-Nationalrat
Bereits die Bundesverfassung stellt klar, dass niemand wegen des Geschlechts diskriminiert werden darf. Folgerichtig muss das Kriterium mit in den Katalog der Antidiskriminierungsstrafnorm aufgenommen werden.