Im Juni 2008 hat Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP, ZH) eine Motion eingereicht, welche die Einfuhr und den Handel mit Robbenprodukten in der Schweiz untersagen wollte (08.3432). Sie wurde vom Bundesrat unterstützt und vom Nationalrat an den Ständerat überwiesen. Eine identische Regelung hat in der Zwischenzeit auch die EU beschlossen, ist allerdings damit in der Welthandelsorganisation auf Widerstand gestossen.
Aus diesem Grund wollen der Ständerat und nun auch der Bundesrat die Einfuhr, Durchfuhr, Handel und Verarbeitung von Robbenprodukten dann erlauben, wenn diese aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist. Morgen Mittwoch sind die Motionen im Nationalrat traktandiert.
„Das ist eine komplizierte Lösung, die sich mit vernünftigem Aufwand kaum kontrollieren lässt. Man muss auch mal konsequent sein können“, wehrt sich Ruedi Aeschbacher. „Ich verstehe nicht, weshalb der Ständerat in dieser Frage ein Sonderzüglein fahren will. Wir sind es den betroffenen Tieren und unserer Glaubwürdigkeit schuldig, dass wir am Verbot der Robbenprodukte festhalten.“ Die Schweizer Kürschner verzichteten seit 1967 ohnehin auf die Verarbeitung von Robbenfellen. Sein Vorschlag würde aber verhindern, dass Kanada mit anderen Robbenprodukten auf dem hiesigen Markt Fuss fassen könne, was es zuletzt versucht habe.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat aus ähnlichen Überlegungen die Motion von Ruedi Aeschbacher nochmals neu aufgelegt und analog zur EU-Regelung bloss eine Ausnahme für Produkte vorgesehen, die aus der traditionellen Jagd der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften zum Zweck ihrer Existenzsicherung stammen. Mit dieser Lösung könne er leben, meint Ruedi Aeschbacher. Sie verhindere das qualvolle Verenden unzähliger Robben.
Bern, den 9. März 2010/nh