Die parlamentarische Initiative von EVP-Nationalrat Marc Jost fordert zur Finanzierung der AHV eine Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässe natürlicher Personen. Sie schlägt einen Steuersatz von 10 Prozent vor, wobei ein Freibetrag von 5 Millionen Franken unbesteuert bleiben soll. Eine progressive Besteuerung höherer Nachlässe wäre denkbar. Die neue Solidaritätsabgabe würde von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Sie würde die kantonalen Bestimmungen nicht konkurrenzieren, sondern ergänzen. Die steuerliche Autonomie der Kantone im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuern bliebe unangetastet. Die Bundesverfassung müsste entsprechend angepasst werden (Art. 112 und 129b).
«Das wäre eine faire und generationenübergreifende Lösung zur nachhaltigen Mitfinanzierung der AHV: Sie sichert den Menschen im Alter eine angemessene Altersversorgung, ohne der jungen Generation und Arbeitgebern noch höhere Lohnabzüge aufzubürden. Und sie ist solidarischer als höhere Mehrwertsteuern. Diese treffen wiederum die wirtschaftlich Schwächeren besonders hart.»
Marc Jost, Nationalrat EVP, BE
Angesichts der demografischen Entwicklung wird der Anteil der aktiven Bevölkerung gegenüber der Rentner- und Rentnerinnengeneration immer kleiner. Die Finanzierung der AHV gerät damit ständig weiter unter Druck – zusätzlich verschärft durch die 13. AHV-Rente. Diese führt ab 2032 voraussichtlich zu Mehrausgaben von rund 5 Milliarden zusätzlich.
Eine Solidaritätsabgabe auf Nachlässe ab 5 Millionen Franken wäre ein Mittel, um diese wachsende Lücke bei der Finanzierung der Altersrenten mitzuschliessen.
Der Vorstoss kann zudem als Gegenvorschlag zur «Initiative für eine Zukunft» behandelt werden. Diese fordert eine 50%-Nachlasssteuer auf Vermögen über 50 Millionen Franken, um die Klimapolitik zu finanzieren. Wenn eine Nachlassabgabe eingeführt wird, sollte die Finanzierung der AHV jedoch angesichts der genannten Herausforderungen Priorität haben.
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