Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) stimmt dem Nationalen Programm Alkohol 2008 – 2012 zu, wie sie in einer Stellungnahme zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit festhält. Angesichts der Tatsache, dass die legale Droge Alkohol in der Schweiz nach wie vor als Problemsubstanz Nr. 1 bezeichnet werden muss, ist ein breit abgestütztes, umfassendes und umsetzbares Massnahmenpaket nötig und richtig, wie der Berner Grossrat Ruedi Löffel, Projektleiter auf der Fachstelle für Suchtprävention des Blauen Kreuzes Bern und Autor der Vernehmlassung festhält. Die pragmatische und nicht ideologische Zielsetzung des Programms „Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen“ dient der Versachlichung der Debatte und wird von der EVP vollumfänglich mitgetragen.
Für die EVP stehen die folgenden Massnahmen aus dem Nationalen Programm Alkohol im Vordergrund:
- Kein Alkoholverkauf im Detailhandel zwischen 21 und 7 Uhr, allenfalls bereits ab 19.30 Uhr, auch für Tankstellenshops, Bahnhofsgeschäfte und den übrigen Verkauf über die Gasse.
- Bessere Unterscheidbarkeit von alkoholhaltigen und alkoholfreien Bieren insbesondere in der Werbung. Ansonsten geraten Werbeeinschränkungen für alkoholhaltige Biere zur Farce, wie aktuell das Engagement von Carlsberg beim Schweizerischen Fussballverband überdeutlich zeigt.
- Systematische Kontrolle der Jugendschutzbestimmungen im Detailhandel und in Restaurationsbetrieben durch Testkäufe mit Bussen oder Entzug des Verkaufsrechtes bei Zuwiderhandlung.
- Höhere Besteuerung alkoholischer Getränke inklusive Wein.
- Restaurants sollen mindestens 3 alkoholfreie Süssgetränke und 1 Mineralwasser günstiger anbieten müssen als das billigste alkoholhaltige Getränk.
- Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke an Sportanlässen.
- Der lebenswichtige Grundsatz „Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht“ muss zur anerkannten, gesellschaftlichen Norm werden.
- Bewilligungspflichtige Publikumsanlässe sollen ein Jugendschutzkonzept erstellen müssen.
- Freiwillige Vereinbarungen mit SFV und SEHV bezüglich dem Ausschank und Konsum von Alkohol an Fussball- und Eishockeyspielen (zumindest international und in den zwei höchsten Spielklassen).
Neben der Unterstützung des Nationalen Programms Alkohol regt die EVP zudem die Zusammenfassung der alkoholrelevanten Bestimmungen in einem Gesetz an. Die heute uneinheitliche Alkoholgesetzgebung (Alkoholgesetz, Lebensmittelgesetz, kantonale Gastgewerbegesetze) ist für weite Teile der Bevölkerung und für viele Gewerbetreibende unverständlich und schwer nach vollziehbar.
Die Präventionsbemühungen werden zudem durch die Bestimmung im Eisenbahngesetz unterlaufen, dass sich die Nebenbetriebe der Bahnunternehmungen nicht an die Vorschriften von Kantonen und Gemeinden über die Öffnungs- und Schliessungszeiten halten müssen (Art. 39). Diese Regelung muss unbedingt aufgehoben werden.
Weiter muss bezüglich MEDIA-Abkommen mit der EU eine Lösung gefunden werden, welche eine gegenseitige Filmförderung ermöglicht, ohne das in der Schweiz geltende Alkoholwerbeverbot am Fernsehen zu tangieren.
Handlungsbedarf sieht die EVP schliesslich bei der steigenden Zahl von Personen, die mit Verdacht auf Alkoholvergiftung ins Spital gefahren werden: der Ambulanztransport und die Ausnüchterung in der Notfallstation sollen vollumfänglich von den Betroffenen bezahlt werden müssen. Die Krankenkassen und damit die Allgemeinheit sollen erst für zusätzliche ärztliche Handlungen (Untersuchungen, Nähen von Platzwunden, Auspumpen des Magens, etc.) zur Kasse gebeten werden.
Zürich, den 11. Januar 2008/nh