Eigenmittelvorschriften werden schmerzen müssen

Die EVP ist hocherfreut über die Bonussteuer, welche über die Abzockerinitiative hinausweist. Detailfragen werden zu klären sein. Den Verzicht auf eine Bankenabgabe kann die EVP nachvollziehen. Umso wichtiger ist die rasche Klärung, wie die höheren Anforderungen bezüglich Eigenmittel und Liquidität aussehen sollen. Bereits jetzt steht für die EVP fest: sie werden leider schmerzen müssen. Andernfalls werden sie zu wenig wirksam sein.

Boni als Gewinnverteilung besteuern – die EVP nimmt den wegweisenden Entscheid des Bundesrates erfreut zur Kenntnis. Die Abzockerinitiative oder der Gegenvorschlag des Bundes werden die Aktionärsdemokratie zwar stärken. Dennoch sind Enttäuschungen vorprogrammiert: dies allein führt noch nicht zu tieferen Bezügen. Hingegen wirkt eine Bonussteuer dämpfend auf die exzessiven Entschädigungen. Lassen sich Boni schon kaum begrenzen, müssen sie zumindest besteuert werden und zwar sowohl beim Unternehmen wie beim Mitarbeitenden. Zweifel sind angesichts des Kleingedruckten angebracht: die EVP wird noch genaustens prüfen müssen, ob die Ausklammerung der nicht vom Unternehmensgewinn abhängigen Boni und die Beschränkung auf Gesamtentschädigungen über 2 Millionen Franken wirklich richtig ist. Einer Anwendung auf alle Boni eines Unternehmens steht nach einem ersten Eindruck nichts im Wege. Auch der Systemwechsel bei der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen wird von der EVP ausdrücklich begrüsst.

 

Die EVP nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat keine Bankenabgabe will. Diese verstärke bei den Banken nur den Eindruck, man werde ihnen im Krisenfall schon wieder auf die Beine helfen. Sie reduziere die systemischen Risiken nicht. Viel dringlicher seien verschärfte Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität. Da gegenwärtig international kein koordiniertes Vorgehen bezüglich „Finanzsektorsteuer“ absehbar sei, heisst der heutige Entscheid im Klartext: Für den Bundesrat ist die Bankenabgabe gestorben.

 

Umso dringlicher erscheint es der EVP, die in Aussicht gestellten Anforderungen bezüglich Eigenmittel und Liquidität rasch zu konkretisieren. Sprechen wir von 5 oder 10 Prozent? Werden sie auf die umstrittene Kernkapitalquote oder die unbestechlichere und unnachgiebigere Eigenkapitalquote abstützen? Wie progressiv werden sie ausgestaltet sein? Was passiert, wenn sie unterschritten werden? Wie rasch und mit welchen Massnahmen muss die geforderte Eigenmitteldecke wieder hergestellt werden? Strenge Eigenmittelanforderungen sind eine der wenigen administrativ einfachen und direkt wirksamen Massnahmen für eine gesunde Selbstbeschränkung des Finanzsektors. Die EVP wird deshalb alles daran setzen, dass hier eine Regelung resultiert, die genügend streng ist und nicht umgangen werden kann. Die unbequeme Nachricht: Sie wird den Banken wehtun müssen, weil sie nur so wirksam sein wird.

 

Bern, den 28. April 2010/nh