Differenzierte Drogenpolitik – Anwalt der Natur bleibt

Die EVP Schweiz ist erleichtert über das Nein zur Verbandsbeschwerderechtsinitiative. „Die Natur hat auch künftig ihren Anwalt“, freut sich Nationalrat Ruedi Aeschbacher. Ebenfalls zufrieden ist die EVP, dass die differenzierte Drogenpolitik der letzten Jahre fortgeführt werden kann.

Die EVP Schweiz ist hocherfreut, dass die Stimmberechtigten die differenzierte Drogenpolitik der letzten Jahre weiterführen wollen. Mit dem Nein zur Hanfinitiative ist die Legalisierung vom Tisch: bekifft sein, ist nicht ok. Nun fordert die EVP die konsequente Durchsetzung des Konsumverbotes, beispielsweise mittels Ordnungsbussen. Dass mit dem revidierten Betäubungsmittelgesetz die erfolgreiche 4-Säulen-Politik inklusive Heroinabgabe weitergeführt werden kann, ist für die EVP ebenfalls erfreulich.

 

Überglücklich ist die EVP über das Nein zur staats- und umweltpolitisch überaus bedenklichen Verbandsbeschwerderechtsinitiative der Zürcher FDP. „Damit bleibt ein effizientes und gerechtes Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechts glücklicherweise erhalten“, freut sich ein strahlender EVP-Nationalrat Ruedi Aeschbacher. Er sei sehr froh, habe die FDP mit ihrem Ansinnen, die Natur weiter zu schwächen, regelrecht Schiffbruch erlitten.

 

Nicht erfreut ist die EVP über das Nein zur AHV-Initiative. Der hohe Anteil an Ja-Stimmen zeigt jedoch einmal mehr, dass die Flexibilisierung ein unbestrittenes Anliegen ist. Jetzt müssen Bundesrat und Parlament den Volkswillen endlich respektieren und eine Vorlage ausarbeiten, die eine massvolle Flexibilisierung ermöglicht. Hätte die AHV-Initiative die Lohngrenze nicht so unsinnig hoch angesetzt und derart breiten Einkommensschichten die Frühpensionierung ermöglicht, die Initiative wäre angenommen worden. Das muss jenen Kreisen im Parlament zu denken geben, die jede Flexibilisierung ablehnen.

 

Das JA zur Volksinitiative für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern kommt für die EVP überraschend. In Anbetracht der Schwere solcher Straftaten ist die Zustimmung des Volkes aber nachvollziehbar. Die emotionale Beurteilung der Vorlage liess die rechtlichen Bedenken und Umsetzungsschwierigkeiten leider in den Hintergrund treten.

 

Zürich, den 30. November 2008/nh