Die Gewinne der Uefa, die Verluste dem Staat?

Die EVP Schweiz lehnt die Anpassung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ab. Neben fachlichen Einwänden ist das auch eine Unmutsbekundung gegenüber dem Gebaren der Uefa.

Die auf Wunsch der Uefa eingebrachte Gesetzesänderung ist erstens unnötig. Die bestehenden Regelungen genügen vollauf, um die Rechte von Veranstaltern zu schützen. Zweitens droht mit den neuen Bestimmungen eine ausufernde (und damit aufwändige und kostspielige) Anwendung auch auf kleinere Anlässe und Veranstaltern.<?xml:namespace prefix = o ns = "urn:schemas-microsoft-com:office:office" />

 

Neben diesen fachlichen Einwänden ist die Ablehnung der Gesetzesänderung durchaus auch eine Unmutsbekundung gegenüber dem Gebaren der Uefa: es geht schlicht nicht an, Millionengewinne einzustreichen, die Sicherheitskosten der öffentlichen Hand zu überlassen und dabei unverfroren Steuerbefreiung und weitere, für sich selbst vorteilhafte Gesetzesänderungen einzuverlangen. Parteipräsident Ruedi Aeschbacher schreibt weiter: „Die UEFA ist für eine erfolgreiche Euro 08 auf das Engagement der Austragungsorte, Behörden, Fans und der Schweizer Bevölkerung angewiesen. Die von einigen Funktionären schamlos zur Schau getragene Haltung ‚die Gewinne privat, die Verluste dem Staat’ ist aus Sicht des Gesamtinteresses nicht haltbar. Der Bundesrat täte deshalb besser daran, derartigen Ansinnen eine klare Abfuhr zu erteilen, statt unter Bücklingen eilfertigst den gewünschten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.“

 

Zürich, den 16. August 2006/nh