Das Referendum steht: Rund 60'000 Unterschriften gegen das FMedG eingereicht

Das Referendum steht: Rund 60'000 Unterschriften gegen das FMedG eingereicht

Das überparteiliche Komitee „NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ hat heute zusammen mit weiteren Komitees rund 60'000 Unterschriften gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) fristgerecht bei der Bundeskanzlei deponiert. Damit kommt das Referendum gegen die Gesetzesrevision zustande. Das überparteiliche Komitee aus rund 50 Vertreterinnen und Vertretern von BDP, CVP, EVP, Grünen, SP und SVP will damit eine flächendeckende willkürliche Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID), insbesondere die umstrittenen Gentests (Chromosomen-Screening) verhindern.

Das überparteiliche Komitee "NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz" hat heute bei der Bundeskanzlei seinen Anteil an den Unterschriften für das Referendum gegen die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die verschiedenen Komitees sammelten insgesamt rund 60'000 gültig beglaubigte Unterschriften. Damit wird das Schweizer Stimmvolk im kommenden Jahr an der Urne über die Gesetzesrevision befinden können.

Umsetzung der PID geht zu weit

Das überparteiliche Komitee "NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz" respektiert den Volksentscheid vom 14. Juni für die Einführung der PID in der Schweiz. Das vorgelegte Umsetzungsgesetz geht jedoch vielen Parlamentsmitgliedern, Parteien, Kirchen, Ärztinnen und Ärzten, Behindertenverbänden und Lebensrechtsorganisationen sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Institutionen deutlich zu weit. Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf die Präimplantationsdiagnostik lediglich für Paare mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen wollen. Das Parlament ging viel weiter: Mit dem neuen Gesetz wäre es nun möglich, alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests auf alle möglichen Gen-Defekte hin zu untersuchen und zu selektionieren (Chromosomen-Screening). Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) beispielsweise würden damit künftig vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert und vernichtet.

Das revidierte Gesetz sieht zudem vor, dass pro Behandlungszyklus neu zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entstünden eine immense Anzahl sogenannter "überzähliger" menschlicher Embryonen. Diese dürfen neu anschliessend tiefgefroren werden (Kryokonservierung). Nach dem Gesetz müssen diese menschlichen Embryonen nach maximal zehn Jahren vernichtet werden oder können der Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Chance für eine breite Debatte über die Fortpflanzungsmedizin

Die bevorstehende Abstimmungskampagne bietet die Chance für eine vertiefte ethische Auseinandersetzung über die weitere Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz und darüber, wie deren Möglichkeiten zum Einsatz kommen sollen. Das überparteiliche Komitee "NEIN zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz" erwartet im Fall einer Ablehnung durch das Stimmvolk, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz mit engen Grenzen für die Umsetzung der PID neu ausgearbeitet wird.

Medienkontakt

  • Joel Blunier, Generalsekretär EVP Schweiz, 076 379 76 79, joel.blunier@evppev.ch

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Bildlegende: Einreichung der Unterschriften des Überparteilichen Komitees "NEIN zu diesem Fortpflanznungsmedizingesetz". Mit dabei vom Referendumskomitee: v.l.n.r Christian Lohr (CVP), Stefan Müller-Altermatt (CVP), Barbara Gysi (SP), Susanne Leutenegger Oberholzer (SP), Dominique de Buman (CVP); Philipp Hadorn (SP), Marianne Streiff-Feller (EVP), Mathias Reynard (SP)

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Bildlegende: v.l. Christian Lohr, Stefan Müller-Altermatt

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Bildlegende: Mathias Reynard