Bankgeheimnis: Und der Bundesrat bewegt sich doch…

Zwar spät und mit dem Rücken zur Wand, aber immerhin: der Bundesrat bewegt sich. Er hat eingesehen, dass sich die Schweiz als Oase für Reiche aus aller Welt, die ihre Heimatländer um die korrekte Abgabe der Steuern prellen, nicht halten lässt.

Während Jahrzehnten hat die Schweiz mit ihrer speziellen Ausgestaltung des Bankgeheimnisses die Voraussetzungen geschaffen, dass ausländische Vermögen unversteuert und sicher in unserem Land parkiert werden konnten. Dadurch sind wir seit Jahren Gehilfen bei diesen fragwürdigen Geschäften. Und wir haben die Augen davor geschlossen: Wer das Bankkundengeheimnis in Frage und die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zur Disposition stellen wollte, wurde bis vor kurzem beinahe als Landesverräter gebrandmarkt.

 

Und nun plötzlich darf man es sagen. Das nämlich, was EVP-Mitglied Hermann Bächtold bereits im Jahr 1921 in den Entwurf zum ersten Parteiprogramm geschrieben und in der „Evangelischen Volkszeitung“ veröffentlicht hat: „Dem Übel der Steuerhinterziehung, wie es unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses und in anderen Formen verbreitet ist, ist der Geist peinlich gewissenhafter Steuertreue entgegen zu setzen.“ Das auch, was schon seit Jahren im Programm der EVP Schweiz steht und von EVP-Nationalräten regelmässig mit Vorstössen in Bern moniert wurde (letzte Vorstösse: EVP-Nationalrat Heiner Studer im Jahre 2005, EVP-Nationalrat Aeschbacher am 4. März 2009, Geschäft 09.3024).

 

Die EVP erachtet die gestrige, späte Einsicht des Bundesrates als einen Schritt in die richtige Richtung. Enttäuschend daran ist einzig, dass er nur unter grossem Druck erfolgte. Und nicht freiwillig und aus der Einsicht heraus, dass unsere bisherige Handhabung des Bankgeheimnisses unethisch und unfair gegenüber den um ihre Steuereinnahmen betrogenen Staaten war. Wenn wir von den Banken und der Wirtschaft – zu Recht – mehr Beachtung ethischer Grundwerte fordern, dann müssen wir dies auch als Land gegenüber den übrigen Staaten dieser Welt so halten.

 

Die EVP fordert den Bundesrat auf,

  1. in Zukunft bei einem begründeten Verdacht auf Steuerdelikte welcher Art auch immer, den Behörden anderer Rechtsstaaten Amtshilfe zu gewähren und
  2.  dazu das Amtshilfeverfahren zu straffen, zu beschleunigen und zu vereinfachen,
  3. im Übrigen dafür zu sorgen, dass Bankdaten ehrlicher Kundinnen und Kunden nicht in unberechtigte Hände gelangen, weshalb
  4. ausserhalb des Amtshilfeverfahrens keine Daten an ausländische Behörden weitergegeben werden dürfen, wie kürzlich im Fall der UBS geschehen.

Resolution der EVP Schweiz, verabschiedet am 14. März 09 in Baden an der 90. ordentlichen Delegiertenversammlung der EVP Schweiz