Am Grundsatz der Ehepaarbesteuerung festhalten

Für die EVP Schweiz ist eine Korrektur der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren dringend notwendig. Dabei ist aber am Grundsatz der Ehepaar- bzw. Gemeinschaftsbesteuerung festzuhalten: die gerechteste Lösung ist nach wie vor das Vollsplitting.

Die Evangelische Volkspartei der Schweiz EVP erachtet die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer als äusserst stossend. Eine Korrektur ist unseres Erachtens dringend notwendig. Sie sollte aber so erfolgen, dass sie den Charakter einer Familiensteuer beibehält und nicht eine Vorstufe zur Individualbesteuerung wird.

 

Diese bestraft nämlich ausgerechnet jene Haushalte, in denen das Einkommen zum grossen Teil durch einen der beiden Partner erzielt wird und von denen der Staat in hohem Mass profitiert. Denn die externe Kinderbetreuung, die bei der Erwerbstätigkeit beider Partner notwendig wird, bringt Unternehmen und Staat hohe Kosten.

 

Die EVP setzt sich weiterhin zumindest für eine Teilsplittinglösung ein, mit dem Hinweis darauf, dass ein Vollsplitting die gerechteste Lösung darstellen würde. Sie hat deshalb in ihrer Vernehmlassungsantwort beantragt, am Grundsatz der Ehepaar- beziehungsweise Gemeinschaftsbesteuerung festzuhalten. Die vorgeschlagenen Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung zielen für die EVP in die falsche Richtung.

 

Zürich, den 20.12.2005/nh