Seit Wochen beschäftigt die Frage, ob die Schweiz die Weitergabe von Kriegsmaterial durch Drittstaaten an die Ukraine erlauben kann, ohne damit ihre Neutralität aufzugeben. Zwei Vorstösse im Parlament haben keine Lösung gebracht, weitere werden noch folgen.
Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes war richtig
Erst vor kurzem hat sich die EVP im Rahmen der Korrektur-Initiative an vorderster Front dafür eingesetzt, dass Waffenexporte in Länder verboten werden, in denen Bürgerkrieg herrscht oder die Menschenrechte systematisch verletzt werden. Dieses Engagement hat zu einer dringend notwendigen Verschärfung des Kriegsmaterialgesetzes geführt, an der auch weiterhin nicht gerüttelt werden darf.
Skrupellose Völkerrechtsverletzung
Heute haben wir jedoch eine drastisch veränderte Situation, die seinerzeit gar nicht mehr denkbar schien: Mit seinem brutalen Angriffskrieg auf das souveräne Nachbarland Ukraine hat Russland das Völkerrecht massiv verletzt. Die Schweiz ist vor die Frage gestellt, ob und inwieweit sie die Gesetzeslage dahingehend ändern soll, dass solche unverschuldet angegriffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Staaten unterstützt werden können, ohne dass die Schweiz ihre eigene Neutralität aufgeben muss.
Unterstützung trotz Neutralität möglich
Für die EVP Schweiz steht ausser Zweifel, dass die Schweiz selbst keine Waffen an Kriegsparteien liefern kann und soll. Es geht lediglich darum, ob die Schweiz anderen demokratischen Ländern wie Deutschland, Dänemark oder Spanien in Ausnahmesituationen und unter klar bestimmten Kriterien eine Wiederausfuhrbewilligung für vormals bei ihr erworbenes Kriegsmaterial erteilen darf. Das Kriegsmaterialgesetz darf dabei in seinen Grundsätzen nicht aufgeweicht werden.
«Wir sind der Überzeugung, dass alles ermöglicht werden sollte, was im Rahmen der Schweizer Neutralitätspolitik erlaubt und machbar ist. Unsere Verfassung gibt uns vor, nicht nur die Neutralität zu wahren, sondern auch das Völkerrecht», erläutert Nationalrat Marc Jost die Haltung der EVP-Ratsmitglieder.
Darum unterstützten und unterstützen die EVP-Ratsmitglieder Vorstösse, die unter strengen Auflagen Wiederausfuhren ermöglichen würden. Solche Auflagen wären beispielsweise ein Beschluss der UNO-Gremien wie Sicherheitsrat oder Vollversammlung, dass das Gewaltverbot im Völkerrecht wie im Fall der Ukraine eindeutig verletzt wurde. Oder eine zeitlich befristete «Lex Ukraine», welche die Erlaubnis nur für die gegebene Ausnahmesituation in der Ukraine erteilt.