Alkoholgesetzgebung zurück an den Bundesrat

Alkoholgesetzgebung zurück an den Bundesrat

Die Alkoholgesetzgebung verfehlt ihr Ziel, „den problematischen Alkoholkonsum und die Schäden, die dadurch verursacht werden können, zu vermindern und insbesondere die Jugend zu schützen“. EVP-Nationalrätin Maja Ingold (ZH) stellt deshalb einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat.

Die EVP will eine Alkoholgesetzgebung, welche den missbräuchlichen Alkoholkonsum zu reduzieren hilft und tatsächlich dem Jugendschutz dient. Die aktuelle Vorlage erfülle diesen Zweck in keiner Weise, betont Nationalrätin Maja Ingold (EVP, ZH): „Mit diesem Gesetz verlieren Jugendschutz und Prävention an Bedeutung.“ Sie wird deshalb morgen Mittwoch einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat stellen, verbunden mit dem Auftrag, die Widersprüche und Inkohärenzen aus der Vorlage zu entfernen und Massnahmen vorzusehen, die dem Zweckartikel tatsächlich entsprechen.

 

„Statt einem Jugendschutzgesetz haben wir nach der Vorberatung der Kommission ein Alkoholfördergesetz“, begründet Maja Ingold ihre Kritik. „Obwohl Mindestpreise erwiesenermassen die wirksamste präventive Massnahme sind, will die Kommission aus Rücksicht auf das einheimische Schaffen darauf verzichten. Sie will auch die Zugänglichkeit von Alkohol nicht einschränken und keine Werbeverbote einführen.“ In dieser Form bedeute das Gesetz eine klare Abwendung von der Suchthilfe als wichtiger Säule unseres Gesundheitssystems, so Ingold. Es sei eine Zunahme des problematischen Alkoholkonsums zu erwarten, der grosses persönliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursache.

 

Ein Mindestpreis ist für Maja Ingold zwingend: „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass der Preis den Alkoholkonsum besonders stark zu beeinflussen vermag. Preisliche Massnahmen wirken sich insbesondere auf Personen, die mehr bzw. häufig Alkohol konsumieren sowie auf die preissensiblen Jugendlichen aus. Mit einem Mindestpreis werden jene Konsumierenden erreicht, die einen problematischen oder risikoreichen Konsum aufweisen.“

 

Auch die Erhältlichkeit sei unbedingt einzuschränken. „Die Städte sind wild entschlossen, Massnahmen zu ergreifen, um negative Begleiterscheinungen des Nachtlebens zu bekämpfen. Dazu gehört an erster Stelle ein Nachtverkaufsverbot“, betont Maja Ingold. Auch vor diesem Hintergrund sei am kommenden Wochenende ein Nein zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops unerlässlich: „Wir können nicht auf der einen Seite gegen die Auswüchse der 24h-Gesellschaft anrennen und auf der anderen Seite rund um die Uhr günstigen Alkohol in grossen Mengen verkaufen.“

 

Keinen Gefallen findet Maja Ingold auch an der vorgeschlagenen Ausbeutebesteuerung, welche der Ständerat aus protektionistischen Überlegungen im Gesetz eingebaut hat. Damit würden die erfolgreichen, bestehenden Suchthilfe- und Präventionsangebote gefährdet. So könnte der „Alkoholzehntel“ (die Mittel, welche zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen eingesetzt werden) um bis zu 60% reduziert werden. Den Kantonen dürften aber nicht die Mittel für die Prävention entzogen werden.

 

Maja Ingold hat bereits in der Sozial- und Gesundheitskommission, welche zum Mitbericht eingeladen war, auf die Diskrepanz zwischen Zielen und Massnahmen des Gesetzes hingewiesen und dort eine Mehrheit für ihren Rückweisungsantrag gefunden. Jetzt soll auch das Ratsplenum einem solchen zustimmen: „Der Bundesrat soll die Chance nutzen und einen Entwurf vorlegen, der dem ursprünglichen Zweck gerecht wird, effektive Instrumente zum Jugend- und Gesundheitsschutz enthält und in erster Linie präventive Aspekte und nicht Wirtschaftsinteressen berücksichtigt.“

 

Bern, den 17. September 2013/nh