Ja zu Schweizer Strom aus erneuerbaren Energien

Ja zu inländischer Stromproduktion aus erneuerbaren Energien

Damit die Schweiz ihre langfristigen Klimaziele erreichen und ihre gefährliche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus dem Ausland reduzieren kann, muss die inländische Stromproduktion aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Zudem gilt es, die Netz- und Versorgungssicherheit zu stärken, um die Stromversorgung auch im Winter zu gewährleisten. Das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» schafft hierfür sozialverträglich die Grundlagen. Es setzt auf Investitionsanreize durch Fördermittel, ohne Einzelhaushalte und Familien mit weiteren Abgaben zu belasten.

«Das Gesetz ist ein sorgsam austarierter Kompromiss zwischen Naturschutz und Energieversorgung. In besonders schützenswerten Gebieten dürfen jedoch auch weiterhin keine neuen Anlagen gebaut werden. Auch wird der Bau neuer Anlagen auf ausgewählte Gebiete konzentriert. Damit bleiben Natur und Landschaft geschützt.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz

Um die Klimaziele zu erreichen ist es für die EVP jedoch ebenso elementar, dass die Nutzungseffizienz erhöht und die erheblichen Energiesparpotenziale konsequent ausgeschöpft werden.

Parole der EVP

Ja zum Stromgesetz («Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»)

Der Parteivorstand der EVP Schweiz fasste einstimmig die Ja-Parole zum vorliegenden Stromgesetz. 

Die Argumente dafür

  • Versorgungssicherheit gestärkt:
    Das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial für mehr Versorgungssicherheit bieten Solaranlagen auf Gebäuden und Fassaden. Das Gesetz erschliesst dieses Potenzial und erleichtert den raschen Bau von Produktionsanlagen auch für Wasserkraft, Solar- und Windenergie.
     
  • Unabhängigere Energieversorgung:
    Der Ausbau inländischer erneuerbarer Stromproduktion verringert die Abhängigkeit vom Import ausländischer fossiler Energien, welche die Schweiz nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einmal mehr deutlich zu spüren bekam.
     
  • Schutz von Natur und Landschaft:
    In besonders schützenswerten Gebieten darf grundsätzlich weiterhin nicht gebaut werden. Grosse Solar- und Windkraftanlagen von nationaler Wichtigkeit für die Versorgungssicherheit werden auf ausgewählte geeignete Gebiete konzentriert. Dadurch bleibt der Schutz von Landschaft und Natur gewährleistet.
     
  • Anreize statt Abgaben:
    Solaranlagen werden weiterhin finanziell gefördert. Die Gesetzesrevision setzt auf Investitionsanreize, so dass der Ausbau sozialverträglich erfolgt, ohne die Haushalte und Familien mit neuen Abgaben zu belasten.

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