JA zum Bundesgesetz über den Nachrichten­dienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)

Parole der EVP

JA zum Bundesgesetz über den Nachrichtendienst!

Die DV der EVP Schweiz vom 25. Juni 2016 hat die JA-Parole zum Nachrichtendienstgesetz mit 40 Ja- zu 21 Nein-​Stimmen bei 15 Ent­hal­tun­gen beschlossen.

In Kürze

Das neue Nachrichtendienstgesetz erweitert und regelt die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes. Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält durch das NDG zusätzliche Mittel. Im Gegenzug werden ihm detailliertere gesetzliche Bestimmungen und zusätzliche Kontrollen auferlegt. Gegen das Gesetz hat das «Bündnis gegen den Schnüffelstaat», eine Allianz aus JUSO-, Grünen- und SP-Vertretern sowie Organisationen wie die Digitale Gesellschaft oder Grundrechte.ch das Referendum ergriffen.

Gesetzestext

Argumente der EVP

  • Zeitgemässe Mittel: In Anbetracht der heutigen Bedrohungslage durch Terrorismus, Cyberkriminalität etc. sind die neuen Massnahmen nötig, um Anschläge und Ähnliches verhindern zu können. Komplexere Bedrohungsformen verlangen nach neuen Mitteln.
  • Sicherheit: Um die Freiheit der Bürger zu gewährleisten, setzt das NDG dort an, wo die Sicherheit der Schweiz nachhaltig gefährdet ist.
  • Kontrolle: Der NDB unterliegt einem mehrschichtigen Genehmigungsverfahren und wird in seinem Tun von unabhängiger Stelle kontrolliert.
  • Internationale Zusammenarbeit: Durch seine erweiterten Kompetenzen wird der NDB ein gleichberechtigterer Partner für Partnerdienste anderer Länder und ist weniger auf deren Daten angewiesen, da er selbst tätig werden kann.
  • Technologische Entwicklung: Kabelnetze werden gegenüber Funknetzen zunehmend wichtiger. Ein solch wichtiger Teil der technischen Kommunikation sollte nicht grundsätzlich von Kontrollen ausgeschlossen sein.

Pro-Referat von CVP-Nationalrat Jakob Büchler an der DV der EVP Schweiz vom 25. Juni 2016