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Ja zu mehr Konzern-Verantwortung!
Es kann nicht sein, dass Konzerne wie Glencore im Kongo Flüsse vergiften, ohne dass sie für die von ihnen angerichteten Schäden haftbar gemacht werden. Es darf nicht sein, dass Syngenta konsequenzenlos weltweit Pestizide verkauft, die in der Schweiz längst verboten, weil gesundheitsschädlich sind. Es muss aufhören, dass Schweizer Goldraffinerien Rohgold aus Kinderarbeit beziehen! Für die EVP ist klar, dass Konzerne für Schaden an Mensch und Umwelt haften müssen und für ihre Machenschaften zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Genau das fordert die Konzernverantwortungsinitiative.
Über 100 Trägerorganisationen der Konzernverantwortungsinitiative sowie tausende Personen wappnen sich in Lokalkomitees bereits für den Abstimmungskampf. Unter dem Titel «Kirche für KOVI» engagieren sich auch kirchliche Organisationen und Kirchgemeinden dafür, dass die Schweiz ihren Konzernen mehr Verantwortung für ihr Handeln auferlegt.
Parole der EVP
Ja zur Konzernverantwortungsinitiative
Der Parteivorstand der EVP Schweiz hat in seiner Sitzung Ende August 2020 einstimmig die Ja-Parole beschlossen.
Argumente für die Initiative
- Selbstverständlichkeit
Es ist mit unseren Werten nicht vereinbar, einerseits von Unternehmen über Steuern und Arbeitsplätze zu profitieren und andererseits wegzuschauen, wenn diese im Ausland Mensch und Umwelt schädigen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, von Unternehmen zu verlangen, genau hinzuschauen und sie bei unrechtmässigem Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.
- Hohe Qualität ist ein Markenzeichen der Schweiz
Schweizer Unternehmen sind erfolgreich dank innovativen Produkten und Dienstleistungen. Dazu gehört ein vorausschauender Umgang mit Risiken. Für die meisten Schweizer Unternehmen ist es deshalb selbstverständlich, dass sie bei ihren Geschäften nicht die Augen vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verschliessen.
- Die meisten Konzerne halten sich an die Regeln
Viele Unternehmen haben sich bereits freiwillig verpflichtet, solche Standards einzuhalten. Für die wenigen schwarzen Schafe, welche kurzfristige Profite höher gewichten als den Schutz von Mensch und Umwelt, braucht es verbindliche Regeln. Sie verschaffen sich Konkurrenzvorteile durch Verantwortungslosigkeit. Nicht zuletzt steht der gute Ruf der Schweizer Wirtschaft auf dem Spiel.
- Die Beweislast liegt bei der Klägerin
Damit sich alle an die geforderten Mindeststandards halten, sollen Konzerne für von ihnen angerichtete Schäden haften. Zur Einreichung einer Klage berechtigt sind nur Betroffene von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung. Die Beweislast und das Kostenrisiko eines Prozesses liegen bei der Klägerin. Sammelklagen sind in der Schweiz nicht möglich. Das schweizerische Zivilrecht ist dabei wenig klagefreundlich: Es stellt hohe Ansprüche an die Nachweise und sieht vor, dass die Kosten der unterlegenen Partei auferlegt werden, was für Geschädigte ein hohes Kostenrisiko birgt. Unternehmen können sich dabei zusätzlich aus der Haftung befreien, wenn sie nachweislich sorgfältig gewirtschaftet haben.
- Ungenügender Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag ist wirkungslos, da ihm die zivilrechtliche Haftpflicht fehlt. Erst wenn Menschenrechte und Umweltverschmutzung Konsequenzen haben, wird der grösste Teil der Konzerne anständig wirtschaften.
Zeigen Sie Flagge!
Sie wollen auch, dass weltweit agierende Unternehmen für Schäden, die sie an Mensch und Umwelt anrichten, haften sollen? Sie haben ein Fenster zur Strasse, einen Gartenzaun oder einen Balkon? Dann bestellen Sie kostenlos eine Fahne «Konzernverantwortungsinitiative JA!»
Gegen die Lobby der Konzerne haben wir im Abstimmungskampf nur eine Chance, wenn jeder und jede einzelne Flagge zeigt!
Ich will kostenlos eine Fahne bestellen!
Unterstützen Sie uns!
Auch die EVP Schweiz will sich im Abstimmungskampf für die Konzernverantwortungsinitiative einsetzen. Unterstützen Sie uns bitte und helfen Sie mit, die notwendigen Mittel dafür zusammenzubringen!
Herzlichen Dank!
Ich unterstütze den Abstimmungskampf!
Der Kampf im Parlament
Die EVP unterstützte im Rat den Gegenvorschlag des Nationalrates, der die wichtigsten Anliegen der Initiative aufnahm. Leider stemmte sich der Ständerat mit einem eigenen Vorschlag wiederholt gegen eine Haftungsmöglichkeit im Schweizer Aktienrecht. Er will lediglich eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen, also eine nutzlose Hochglanzbroschüre. Nach zähem Ringen folgte leider auch die Mehrheit des Nationalrates dem ständerätlichen Vorschlag ohne Haftung und lediglich Berichterstattungspflicht.
Damit war für die EVP-Delegation im Rat klar, dass sie die Konzernverantwortungsinitiative selbst unterstützt. Im anschliessenden Gesetzgebungsprozess will sie sich dann für eine massvolle, aber wirksame Umsetzung im Sinne des ursprünglichen nationalrätlichen Gegenvorschlags einsetzen.