Ja zur Erhöhung der Kinderabzüge!

Parole der EVP

JA zur Erhöhung der Kinderabzüge!

Der Parteivorstand der EVP Schweiz hat bereits in seiner Sitzung vom 13. März 2020 mit 8 zu 1 Stimmen die Ja-Parole beschlossen. 

In Kürze

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Dies soll durch die stärkere Berücksichtigung der Kosten für die Kinderbetreuung im Steuerrecht erreicht werden. Eltern sollen bei der direkten Bundessteuer die Kosten für die Drittbetreuung ihrer Kinder bis maximal 25’000 Franken pro Kind vom Einkommen abziehen können.

Das Parlament nahm eine Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor. Neben den erhöhten Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten soll auch der allgemeine Kinderabzug von 6’500 Franken auf 10'000 Franken angehoben werden. 

Heute können bei der direkten Bundessteuer jährlich die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung eines Kindes bis zu einem Maximalbetrag von 10’100 Franken pro Kind in Abzug gebracht werden. Auf kantonaler Ebene beläuft sich der Abzug je nach Kanton auf 
3’000 bis 20’400 Franken pro Kind.  
Da die Kosten für die Kinderbetreuung oft deutlich über dem maximalen Abzug liegen, lohnt sich ein beruflicher Wiedereinstieg finanziell häufig nicht (das zusätzliche Einkommen wird für die Betreuung und höhere Steuern gebraucht), was zu einer geringen Erwerbstätigkeit namentlich der Frauen führt. Mit der Erhöhung des Abzugs soll der Anreiz für die Erwerbstätigkeit erhöht werden. Diese Massnahme alleine hätte zu Steuerausfällen beim Bund von ca. 10 Mio. Franken geführt. 
Eine Mehrheit der Räte befürwortete zwar den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungs-kosten, sah jedoch jene Eltern benachteiligt, welche ihre Kinder selber betreuen. Darum soll neu der allgemeine Kinderabzug auf 10'000.- Fr. angehoben werden.

 

Bundesrat, Nationalrat (132:62) und Ständerat empfehlen eine Annahme der Vorlage. Die EVP-Delegation im Nationalrat hat ebenfalls zugestimmt.
 
Die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs veranlasste die SP dazu, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen. 

Argumente für die Erhöhung der Kinderabzüge

  • Erwerbsanreize werden gestärkt:
    Die Erhöhung der Kinderdrittbetreuungskosten sind notwendig, da die Kosten für Krippen etc. die Abzugsmöglichkeiten deutlich übersteigen und finanziell kein Anreiz zum beruflichen Wiedereinstieg besteht.
  • Finanzielle Entlastung der Familien:
    Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung. Die finanzielle Belastung der Familien nimmt allerdings zu, weshalb verschiedene Kantone neben dem Abzug für externe Kinderbetreuungs-kosten auch die pauschalen Kinderabzüge erhöhen oder diese prüfen. Mit der Erhöhung des Kinderabzugs auf Bundesebene werden alle Familien – unabhängig vom Erziehungsmodell – entlastet. Das Steuersystem darf nicht einzelne Familienmodelle bevorzugen, weshalb die Erhöhung des allgemeinen Abzugs gerechtfertigt ist.
  • Der Mittelstand profitiert:
    Familien mit einem monatlichen Bruttoeinkommen ab ca. 7'500.- Fr. profitieren von der Erhöhung des Kinderabzugs. Das sind auch diese Familien, die stark belastet sind und die in der Regel nicht von günstigen Kita-Tarifen, Prämienverbilligungen etc. profitieren.
  • Steuerausfälle sind tragbar:
    Steuerliche Entlastungen führen immer zu Einnahmeausfällen, daher müssen die richtigen Personen entlastet werden – die Familien. Die Ausfälle sind für den Bund angesichts der jährlich hohen Überschüsse in Milliardenhöhe tragbar.