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Ja zur Umsetzung der verschärften Waffenrichtlinie
Parole der EVP
Ja zur Waffenrichtlinie
Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz vom 01. Dezember 2018 in Winterthur hat mit 94 zu 2 Stimmen die Ja-Parole zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie beschlossen.
In Kürze
Gegen die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Das Parlament hat die Anpassung des Waffenrechts beraten und versucht, einen Kompromiss zwischen den Gegnern und den Vorgaben der EU zu finden. Der von der EU akzeptierte Kompromissvorschlag schränkt lediglich den freien Zugang zu halbautomatischen Waffen ein, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Die beschlossenen und von der EU akzeptierten Ausnahmen tragen dem traditionellen Waffenbesitz und dem Schiesswesen in der Schweiz Rechnung. Wenn die Schweiz dieser Anpassung des im Schengen-Raum gültigen Waffenrechts nicht zustimmt, kommt es nach 6 Monaten zur automatischen Kündigung ihrer Mitgliedschaft im Schengen-Abkommen. Damit würde die Schweiz auch aus der für unsere Sicherheit essentiellen gemeinsamen internationalen Verbrechensbekämpfung ausgeschlossen. Für die Referendums-Befürworter ist jeoch dieser erreichte Kompromiss nicht gut genug.
Argumente
- Weiterentwicklung Schengen/Dublin: Die Änderung der EU-Waffenrichtlinie soll ins Schweizer Waffenrecht übernommen werden. Dank einer Ausnahmeregelung werden der traditionelle Waffenbesitz und das Schiesswesen in der Schweiz nicht in Frage gestellt. Dieser Kompromissvorschlag wurde von der EU akzeptiert.
- Halbautomatische Waffen: Im Fokus stehen halbautomatische Waffen, mit denen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden können. Wer eine solche Waffe künftig kaufen will, muss nachweisen, dass er sachgerecht damit umgehen kann. Der Einsatz im Schiesswesen bleibt möglich.
- Traditioneller Waffenbesitz und Schiesswesen intakt: Die Ordonnanzwaffe kann nach dem Militärdienst weiterhin übernommen werden. Sportschützen müssen beim Erwerb von halbautomatischen Waffen jedoch nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder das sportliche Schiessen regelmässig praktizieren.
- Keine automatische Kündigung von Schengen/Dublin: Mit der Anpassung der Waffenrichtlinie kann die Schweiz Mitglied im Schengen-Abkommen bleiben und hat damit weiterhin Zugang zur essentiell wichtigen internationalen Verbrechensbekämpfung. Die Fortführung der Schengen-Arbeit ist für die Schweiz essenziell. Ein Wegfall von Schengen/Dublin hätte negative Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft (Einnahmenverlust von 4,7 bis 10 Milliarden Franken infolge des Rückgangs von Importen und Exporten).