Für sichere Renten

Parole der EVP

Ja zum AHV21 und Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer

Die EVP-Delegierten fassten an ihrer Versammlung vom 25. Juni mit deutlicher Mehrheit die Ja-Parole.

Die Argumente dafür:

  • Solidarische AHV für alle
    Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk in der Schweiz. Damit das auch so bleibt, müssen wir unsere AHV standhaft machen. Schaffen wir das nicht, werden der AHV bis ins Jahr 2030 über 26 Mrd. Franken fehlen.
     
  • Solidarische AHV für Frauen
    Die AHV muss vor allem für die Frauen gestärkt werden. Darum erhalten alle Frauen, welche in den kommenden neun Jahren ordentlich in Rente gehen, mehr AHV als heute. Davon profitieren insbesondere Frauen mit tiefen Löhnen. Dank der Flexibilisierung des Rentenalters haben zudem alle die Möglichkeit, trotzdem bereits mit 64 in die Rente zu gehen.
     
  • Ungleiches Rentenalter ist nicht mehr zeitgemäss
    Bei der Einführung der AHV – 1948 – wurde das Rentenalter für Frauen und Männer auf 65 festgesetzt. Es waren noch ausschliesslich die Männer, welche das Frauenrentenalter 2mal gesenkt haben. 2022 gibt es keine stichhaltigen Argumente mehr, welche für Frauen ein tieferes Rentenalter begründen.
     
  • Gründe für tiefere Rente liegen in 2. Säule
    Dass Frauen tiefere Renten als die Männer erhalten, liegt vor allem an den Pensionskassenrenten (2. Säule). Durch die Anhebung des Rentenalters zahlen Frauen künftig ein Jahr länger in die Pensionskasse ein und erhöhen damit auch diese Rente.
     
  • Lebenserwartung steigt weiter
    1948 lag die Lebenserwartung mit 65 Jahren bei Männern bei 12.4 Jahren und bei Frauen bei 14.0 Jahren. Heute geht man von 20.2 resp. 23 Jahren aus. Derzeit gehen Frauen früher in Rente, sterben aber fast drei Jahre später als die Männer.

Hintergrund

Die Finanzierung der AHV verschlechtert sich seit 2014 zusehends. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die laufenden Renten zu finanzieren. Das Umlageverfahren bedingt jedoch ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben. Diese Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge weiter verschärfen.

Von 2017-2019 schloss die AHV-Rechnung mit einem negativen Umlageergebnis von je rund 1 Mrd. Franken. Das Minus konnte durch Anlageerträge in den Jahren 2017 und 2019 überkompensiert werden. Durch die Steuervorlage (STAF) wurden zusätzliche Mittel für die AHV bereitgestellt, sodass das Umlageergebnis seit 2020 wieder positiv ist.

Neue Finanzberechnungen zeigen auf, dass die finanzielle Lage der AHV weniger brisant ist, als befürchtet. Dennoch zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab 2025 ab. 2030 dürfte das jährliche Minus bei rund 3 Mrd. Franken pro Jahr liegen. Wird die AHVRevision (AHV21) sowie die Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der MwSt. angenommen, reduziert sich das Umlage-Minus auf rund 800 Millionen Franken pro Jahr per 2030.

 

Zur Ja-Kampagne

Inhalt der Vorlagen

Am 25. September wird über zwei Vorlagen abgestimmt: Einerseits soll die Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV erhöht werden. Der Normalsatz betrüge künftig 8.1% (+0.4%), der Sondersatz 3.8% (+0.1%) und der reduzierte Satz 2.6% (+0.1%). Damit sollen zusätzliche Einnahmen für die AHV von rund 1.4 Mrd. Franken jährlich erzielt werden.

Andererseits soll das Referenzalter für den Bezug der AHV-Renten auf 65 Jahre vereinheitlicht werden. Damit die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, nicht kurz vor dem Erreichen des Rentenalters vor veränderte Tatsachen gestellt werden, wurden Ausgleichsmassnahmen für insgesamt neun betroffene Frauenjahrgänge beschlossen. Die betroffenen Frauen erhalten eine Kombination aus einem erleichterten Rentenvorbezug und einem generellen AHV-Zuschlag bei ordentlicher Pensionierung. Der Zuschlag beträgt 160 Franken pro Monat bei Einkommen bis 57'360 Franken, 100 Franken pro Monat bei Einkommen bis 71'700 Franken und 50 Franken pro Monat ab einem Einkommen von 71'701 Franken.

Wenn Frauen mit Jahrgängen 1960-1968 künftig bis 65 arbeiten, erhalten sie eine höhere Rente, als wenn sie heute bis 64 arbeiten würden. Ausserdem wird der Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren flexibilisier