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Ja zur Impffreiheit, aber Nein zur Initiative
Die EVP stand und steht weiterhin klar zum Grundsatz und eigentlichen Anliegen: Keine staatliche Impfpflicht. Das war auch während Covid-19 so und ist in der Verfassung bereits heute geschütztes Recht.
Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wollen sicherstellen, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Die Initiative formuliert dieses Anliegen dann jedoch generell: Bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit muss die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. Damit schränkt die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol etwa im Polizeiwesen, in Strafverfolgung und Strafvollzug, beim Militär oder im Ausländer- und Asylwesen weitreichend ein. Würde die Initiative angenommen, dürfte zum Beispiel die Polizei keinen Verdächtigen mehr festnehmen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Straftäter und -täterinnen könnte nicht mehr ausgeschafft, abgewiesenen Asylsuchende nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden, wenn sie die Zustimmung verweigern.
Damit geht die Initiative weit über die Impfproblematik hinaus. Rechtsunsicherheit in den genannten Bereichen wäre vorprogrammiert.
Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf die körperliche und geistige Unversehrtheit ist in der Bundesverfassung bereits heute festgeschrieben. Für eine Impfung braucht es bereits heute die Zustimmung der betroffenen Person. Niemand darf in der Schweiz gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Eine behördlich angeordnete, zeitlich begrenzte Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wie z.B. für Mitarbeitende im Gesundheitswesen während einer Pandemie, kam auf Bundesebene in der Schweiz noch nie zur Anwendung.
Für die EVP ist es jedoch elementar wichtig, dass die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Bekämpfung konsequent aufgearbeitet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen in die künftige Pandemiebekämpfung einfliessen. Oberstes Ziel der Pandemiebekämpfung muss es weiterhin sein, verletzliche Menschen so gut es irgend geht zu schützen, ohne die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Masse einzuschränken.
Was spricht dagegen?
- Bereits geschützt:
Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist bereits heute in der Verfassung verankert. Der Staat darf es nur unter klaren Voraussetzungen einschränken, etwa bei Massnahmen im Polizeibereich, in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz.
- Bereits heute keine Impfpflicht:
Bereits heute darf niemand in der Schweiz gegen seinen Willen geimpft werden. Es braucht für jede Impfung die Zustimmung der betroffenen Person. Ein gesetzlich mögliches, zeitlich begrenztes Impfobligatorium für spezielle Personengruppen auf Bundesebene kam bisher noch nie zur Anwendung.
- Staatliches Gewaltmonopol eingeschränkt: Eine Umsetzung der Initiative bringt Rechtsunsicherheit. Sie würde das staatliche Gewaltmonopol etwa in der Strafverfolgung, im Polizei- und Asylwesen massiv einschränken. Die Polizei dürfte einen Verdächtigen nicht mehr ohne dessen Zustimmung festnehmen, ausländische Straftäter könnten nicht mehr ausgeschafft, abgewiesene Asylsuchende nicht mehr zurückgeführt werden, wenn sie ihre Zustimmung dazu nicht geben.