Ja zur Impffreiheit, aber Nein zur Initiative

Ja zur Impffreiheit, aber Nein zur Initiative

Die EVP stand und steht weiterhin klar zum Grundsatz und eigentlichen Anliegen: Keine staatliche Impfpflicht. Das war auch während Covid-19 so und ist in der Verfassung bereits heute geschütztes Recht. 

Die Initiantinnen und Initianten der Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wollen sicherstellen, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Die Initiative formuliert dieses Anliegen dann jedoch generell: Bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit muss die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. Damit schränkt die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol etwa im Polizeiwesen, in Strafverfolgung und Strafvollzug, beim Militär oder im Ausländer- und Asylwesen weitreichend ein. Würde die Initiative angenommen, dürfte zum Beispiel die Polizei keinen Verdächtigen mehr festnehmen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Straftäter und -täterinnen könnte nicht mehr ausgeschafft, abgewiesenen Asylsuchende nicht mehr in ihr Heimatland zurückgeführt werden, wenn sie die Zustimmung verweigern. 

Damit geht die Initiative weit über die Impfproblematik hinaus. Rechtsunsicherheit in den genannten Bereichen wäre vorprogrammiert.

Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf die körperliche und geistige Unversehrtheit ist in der Bundesverfassung bereits heute festgeschrieben. Für eine Impfung braucht es bereits heute die Zustimmung der betroffenen Person. Niemand darf in der Schweiz gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Eine behördlich angeordnete, zeitlich begrenzte Impfpflicht für bestimmte Personengruppen wie z.B. für Mitarbeitende im Gesundheitswesen während einer Pandemie, kam auf Bundesebene in der Schweiz  noch nie zur Anwendung.

Für die EVP ist es jedoch elementar wichtig, dass die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Bekämpfung konsequent aufgearbeitet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse müssen in die künftige Pandemiebekämpfung einfliessen. Oberstes Ziel der Pandemiebekämpfung muss es weiterhin sein, verletzliche Menschen so gut es irgend geht zu schützen, ohne die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger über die Masse einzuschränken.
 

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