JA zu Fairness - Die Heiratsstrafen müssen weg!

1984 hat das Bundesgericht die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren verboten. Jahrzehnte später zahlen noch immer rund 700 000 Doppelverdiener- und Rentnerehepaare mehr Bundessteuern als solche im Konkubinat. Rentnerehepaare erhalten in der AHV zudem bis zu 14'340 Franken weniger Rente pro Jahr nur weil sie verheiratet sind.

Für die EVP ist klar: Diese ungerechten Heiratsstrafen müssen endlich beseitigt werden! 

Es kann doch nicht sein, dass Menschen aufs Heiraten verzichten müssen, um steuerlich nicht benachteiligt zu werden. Und noch weniger darf es sein, dass Ehepaare sich vor der Pensionierung scheiden lassen müssen, nur um sich im Alter finanziell nicht deutlich schlechter zu stellen!

Deshalb unterstützte die EVP ihre Fraktionspartnerin Die Mitte bei zwei Volksinitiativen:

«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare»

Die Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verlangt in der AHV die ersatzlose Streichung der Plafonierung von Ehepaar-Renten auf 150 Prozent, während Konkubinatspaare zwei volle Renten ausbezahlt bekommen! 

«Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare»

Die zweite Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» legt fest, dass Ehepaare auch künftig gemeinsam besteuert werden sollen – aber eben ohne Heiratsstrafe. Die Initiative überlässt es dabei dem Gesetzgeber, wie er die Heiratsstrafe beseitigen will.

Die beiden Initiativen «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» und «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» sind zustande gekommen. Die Mitte und die EVP reichten der Bundeskanzlei Ende März die benötigten Unterschriften offiziell ein. 

Die EVP konnte mehr als 10 Prozent der benötigten Unterschriften zum Zustandekommen der beiden Volksbegehren beitragen. Herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben.