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Name: Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP)

Gründungsjahr: 1919

Anzahl Mitglieder: 4500

Anzahl Sitze im Nationalrat: 2

 

Portrait der EVP

 

Aktuelle Medienmitteilungen

19.03.2024  | Alex Würzer wird neuer Generalsekretär der EVP Schweiz

Der Par­tei­vor­stand hat den Win­ter­thu­rer Alex Wür­zer, 29, ein­stim­mig zum neuen Gene­ral­se­kre­tär der EVP Schweiz gewählt. Die­ser über­nimmt das Amt zum 1. Juni von Roman Rutz, der im Januar 2024 nach sechs Jah­ren sei­nen Rück­tritt erklärt hatte.

«Ich freue mich sehr über die Wahl von Alex Wür­zer. Trotz sei­nes jun­gen Alters bringt er bereits eine breite Palette an Kom­pe­ten­zen sowie an

Der Parteivorstand hat den Winterthurer Alex Würzer, 29, einstimmig zum neuen Generalsekretär der EVP Schweiz gewählt. Dieser übernimmt das Amt zum 1. Juni von Roman Rutz, der im Januar 2024 nach sechs Jahren seinen Rücktritt erklärt hatte.

«Ich freue mich sehr über die Wahl von Alex Würzer. Trotz seines jungen Alters bringt er bereits eine breite Palette an Kompetenzen sowie an politischen, administrativen und strategischen Erfahrungen auf allen politischen Ebenen mit.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz

Alex Würzer ist gelernter Geomatiker (Kartografie) und hat an der Universität Zürich ein Masterstudium in Politikwissenschaft und Volkswirtschaft absolviert. Beruflich sammelte er zuletzt als Projektleiter für Wirtschaftsfragen beim Kanton Thurgau, zuvor als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Staatsekretariat für Wirtschaft SECO praktische politisch-administrative Erfahrungen.

Er politisiert für die EVP im Stadtparlament von Winterthur und lernte zudem als persönlicher Mitarbeiter eines Nationalrats die nationale Politikebene kennen. Die EVP ist von je her seine politische Heimat. Sowohl auf lokaler als auch auf kantonaler und eidgenössischer Ebene arbeitete er bereits in mehreren Wahlgängen in Wahlkomitees mit. Alex Würzer ist verheiratet und Vater eines acht Monate alten Sohnes.

«Die EVP in den kommenden Jahren strategisch und operativ mitzuprägen, erfüllt mich mit grosser Vorfreude und Demut zugleich. Wir wollen uns auch in Zukunft für die Würde eines jeden Menschen, einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt sowie für ethisches Wirtschaften einsetzen – dafür werde ich mein Bestes geben!»
Alex Würzer, gewählter neuer Generalsekretär EVP Schweiz

Foto:

Alex Würzer, gewählter Generalsekretär EVP Schweiz

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

08.03.2024  | EVP: Die Bilateralen III sind der richtige Weg für die Schweiz

Der Bun­des­rat hat heute das end­gül­tige Man­dat für Ver­hand­lun­gen mit der Euro­päi­schen Union ver­ab­schie­det und bekannt gege­ben, dass die Schweiz die Ver­hand­lun­gen mit der EU für ein Bila­te­rale III-​Paket auf­neh­men wird. Die EVP begrüsst die Auf­nahme der Ver­hand­lun­gen als einen wich­ti­gen Schritt, die Bezie­hun­gen der Schweiz zur Euro­päi­schen Union zu sta­bi­li­sie­ren und weiterzuentwickeln.

Mit den Kon­sul­ta­tio­nen zum Ent­wurf des Ver­hand­lungs­man­dats hat der Bun­des­rat sinn­volle und zweck­mäs­sige Son­die­run­gen abge­schlos­sen und die Schweiz gut

Der Bundesrat hat heute das endgültige Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Union verabschiedet und bekannt gegeben, dass die Schweiz die Verhandlungen mit der EU für ein Bilaterale III-Paket aufnehmen wird. Die EVP begrüsst die Aufnahme der Verhandlungen als einen wichtigen Schritt, die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.

Mit den Konsultationen zum Entwurf des Verhandlungsmandats hat der Bundesrat sinnvolle und zweckmässige Sondierungen abgeschlossen und die Schweiz gut darauf vorbereitet, nun in diese Verhandlungen mit der EU einzusteigen.

«Die EVP ist überzeugt, dass die Bilateralen III die richtige Herangehensweise sind. Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg und werden die Verhandlungen konstruktiv begleiten.»

Nik Gugger, Nationalrat ZH

Dabei ist sich die EVP bewusst, dass in verschiedenen Punkten wie z.B. dem Lohnschutz noch konstruktive, auch im Inland mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden müssen.

Der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU als unserer wichtigsten Handelspartnerin hat sich bewährt. Der gute Zugang zum EU-Binnenmarkt und die erfolgreichen bilateralen Beziehungen haben massgeblich zum wirtschaftlichen Wohlstand der Schweiz beigetragen. Deshalb ist es entscheidend wichtig, diesen erfolgreichen bilateralen Weg mit der EU weiterzuentwickeln und nachhaltig zu sichern. Die Bilateralen III sind dafür die richtige Herangehensweise. Das nach Abschluss der Konsultationen vorliegende Common Understanding bildet ein erstes Fundament für die weiteren Verhandlungen, in denen der Bundesrat die noch zu klärenden Punkte konsequent verhandeln muss.

Das Verhandlungspaket der Bilateralen III sieht unter anderem vor, die fünf bestehenden Binnenmarktabkommen zur Personenfreizügigkeit, zum Abbau technischer Handelshemmnisse, zu Land- und Luftverkehr sowie zur Landwirtschaft zu aktualisieren. Zwei neue Binnenmarktabkommen für Strom und Lebensmittelsicherheit sollen ebenfalls abgeschlossen werden. In den Bereichen Forschung, Bildung und Gesundheit sind Kooperationen mit der Europäischen Union (EU) geplant.

In einer repräsentativen Umfrage befürworten über zwei Drittel der befragten Stimmberechtigten ein Verhandlungsmandat zur Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Über 70 Prozent der Befragten befürworteten die Inhalte des Vertragspakets der Bilateralen III.

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
Nik Gug­ger, Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

03.03.2024  | Nationale Erbschaftssteuer zur Sicherung der AHV

Die heute ent­schie­dene 13. AHV-​Rente für alle stellt die Schwei­zer Alters­vor­sorge vor zusätz­li­che finan­zi­elle Her­aus­for­de­run­gen, ohne das Pro­blem der Alters­ar­mut effek­tiv zu lösen. Auch die vom Stimm­volk heute zu Recht als sozial unge­recht abge­lehnte Ren­ten­in­itia­tive hätte die Pro­bleme der AHV nicht über­zeu­gend gelöst. Der kom­mende Reform­vor­schlag des Bun­des­ra­tes zur sta­bi­len Finan­zie­rung der AHV darf jün­gere Gene­ra­tio­nen und ins­be­son­dere die Fami­lien nicht über höhere Mehr­wert­steu­ern oder Lohn­pro­zente noch wei­ter belas­ten. Des­halb for­dert die EVP die Ein­füh­rung einer natio­na­len Erb­schafts­steuer für hohe Erb­schaf­ten, um die AHV nach­hal­tig und sozial gerecht zu finanzieren.

Nie­mand in der Schweiz soll sich im Alter finan­zi­elle Sor­gen machen müs­sen. Diese unbe­strit­tene Not­wen­dig­keit hat heute dazu geführt, dass die 13.

Die heute entschiedene 13. AHV-Rente für alle stellt die Schweizer Altersvorsorge vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen, ohne das Problem der Altersarmut effektiv zu lösen. Auch die vom Stimmvolk heute zu Recht als sozial ungerecht abgelehnte Renteninitiative hätte die Probleme der AHV nicht überzeugend gelöst. Der kommende Reformvorschlag des Bundesrates zur stabilen Finanzierung der AHV darf jüngere Generationen und insbesondere die Familien nicht über höhere Mehrwertsteuern oder Lohnprozente noch weiter belasten. Deshalb fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer für hohe Erbschaften, um die AHV nachhaltig und sozial gerecht zu finanzieren.

Niemand in der Schweiz soll sich im Alter finanzielle Sorgen machen müssen. Diese unbestrittene Notwendigkeit hat heute dazu geführt, dass die 13. AHV-Rente für alle vom Stimmvolk angenommen wurde. Die Finanzierung dieses Ausbaus der Rentenzahlungen für alle Rentenbezügerinnen und -bezüger unabhängig ihrer Bedürftigkeit ist jedoch nicht geklärt. Er wird die AHV vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen stellen. Die Altersarmut, welche Bezügerinnen und Bezügern niedriger Renten weiterhin droht, lindert er dennoch nicht effektiv. Leider verzichtete das Parlament darauf, einen entsprechenden Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Der parlamentarische Vorstoss, die tiefen Renten zu erhöhen und damit die Altersarmut effektiv zu bekämpfen, kam zu spät, seine Umsetzung wurde vom Stimmvolk bezweifelt.

Erbschaftssteuer verhindert unzumutbare Belastung der Jungen

Umso mehr kommt es jetzt auf die Ausgestaltung des Reformpakets an, das der Bundesrat dem Parlament bis 2026 zur nachhaltigen Finanzierung der AHV vorlegen soll. Für die EVP ist klar: Weitere Reformschritte dürfen die jungen Generationen, insbesondere die Familien, nicht noch mehr mit höheren Mehrwertsteuern oder Lohnprozenten finanziell belasten. Auch fehlen mit der Annahme der 13. AHV die finanziellen Spielräume, um die tieferen Renten anzuheben. Deshalb fordert die EVP die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften, um die nachhaltige Finanzierung der AHV sozial gerecht auszugestalten.

Unsoziale Reform abgelehnt

Auch der Vorschlag der Renteninitiative, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu binden, hätte die Probleme der AHV nicht sozial gerecht gelöst. Die Initiative nahm weder auf die heutigen Probleme älterer Arbeitssuchender am Arbeitsmarkt Rücksicht noch auf die Tatsache, dass viele Menschen körperlich oder psychisch nicht in der Lage sind, länger als bis 65 zu arbeiten. Das Stimmvolk lehnte die Initiative denn auch zu Recht als sozial ungerecht deutlich ab.

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin: 076 575 24 77
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

28.02.2024  | EVP will Volkswillen zum Jugendschutz vor Tabakwerbung umsetzen

Die ver­fas­sungs­kon­forme Umset­zung der Volks­in­itia­tive «Kin­der ohne Tabak» ist in Gefahr. Stän­de­rat und Gesund­heits­kom­mis­sion des Natio­nal­ra­tes (SGK-​N) wol­len Anpas­sun­gen und Aus­nah­men am Umset­zungs­vor­schlag des Bun­des­ra­tes. Diese wür­den jedoch dem ursprüng­li­chen Ver­fas­sungs­auf­trag des Vol­kes wider­spre­chen, Kin­der und Jugend­li­che durch ein mög­lichst umfas­sen­des Ver­bot von Tabak– und Niko­tin­wer­bung zu schüt­zen. Die Mehr­heit der “Mitte-​Fraktion. Die Mitte. EVP.” unter­stützt nun einen Kom­pro­miss­vor­schlag, wel­cher die ver­fas­sungs­kon­forme Umset­zung der Initia­tive ret­ten will.

Der Kom­pro­miss sieht beim Wer­be­ver­bot für Tabak– und Niko­tin­pro­dukte fol­gende Lösun­gen für die umstrit­te­nen Anpas­sun­gen im vor­lie­gen­den

Die verfassungskonforme Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» ist in Gefahr. Ständerat und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) wollen Anpassungen und Ausnahmen am Umsetzungsvorschlag des Bundesrates. Diese würden jedoch dem ursprünglichen Verfassungsauftrag des Volkes widersprechen, Kinder und Jugendliche durch ein möglichst umfassendes Verbot von Tabak- und Nikotinwerbung zu schützen. Die Mehrheit der "Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP." unterstützt nun einen Kompromissvorschlag, welcher die verfassungskonforme Umsetzung der Initiative retten will.

Der Kompromiss sieht beim Werbeverbot für Tabak- und Nikotinprodukte folgende Lösungen für die umstrittenen Anpassungen im vorliegenden Gesetzesentwurf vor:

  1. Wenn der Anteil der 14- bis 17-Jährigen lediglich weniger als 2% der Gesamtleserschaft umfasst, soll Tabakwerbung bei abonnierten Printmedien im Innenteil weiterhin erlaubt bleiben.
     
  2. Hinweise zu Sponsoring und Verkaufsförderung sowie das mobile Marketing (mobiles Verkaufspersonal, wie z.B. Hostessen) sollen nicht, wie beantragt, vom Tabakwerbeverbot ausgenommen werden. Dies würde klar dem Willen von Volk und Ständen widersprechen und gegen den neuen Verfassungsartikel verstossen. Dieser verbietet «jede Art von Werbung». Verkaufsförderung in jeglicher Form ist Werbung.

Folgt der Nationalrat den Änderungsanträgen seiner Kommission unverändert, werden einzelne Bestimmungen zu Werbung und Sponsoring sogar noch schwächer als im heutigen Gesetz.

Die EVP als überzeugte Unterstützerin der Initiative «Kinder ohne Tabak» setzt sich dafür ein, dass das Parlament die Initiative möglichst strikt und verfassungskonform umsetzt. Der Volkswillen für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz vor Tabakwerbung muss respektiert werden.

«Der Nationalrat muss sicherstellen, dass der Volkswillen respektiert wird. Der Kinder- und Jugendschutz muss verfassungskonform und damit griffig umgesetzt werden.»

Nik Gugger, Nationalrat ZH

 

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Nik Gug­ger, Natio­nal­rat: 079 385 35 35
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Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
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23.02.2024  | EVP: Keine neue Steuerstrafe für klassische Familienmodelle

Der Bun­des­rat hat diese Woche sei­nen Gegen­vor­schlag zur Volks­in­itia­tive «Für eine zivil­stands­un­ab­hän­gige Indi­vi­dual­be­steue­rung» ver­ab­schie­det. Der Wech­sel weg von der gemein­sa­men Besteue­rung von Ehe­paa­ren hin zur Indi­vi­dual­be­steue­rung würde zwar vor der Hand die Hei­rats­strafe bei der Bun­des­steuer end­lich abschaf­fen. Gleich­zei­tig brächte er jedoch eine neue inak­zep­ta­ble Dis­kri­mi­nie­rung: Der Bund räumt selbst ein, dass mit dem neuen Steu­er­sys­tem unterm Strich Fami­lien mit nur einem Erwerbs­ein­kom­men oder einem nur nied­ri­gem Zweit­ein­kom­men steu­er­lich höher belas­tet wer­den dürf­ten. Die Hei­rats­strafe würde damit durch eine Fami­li­en­strafe für klas­si­sche Fami­li­en­mo­delle ersetzt. Dies lehnt die EVP ent­schie­den ab.

Der indi­rekte Gegen­vor­schlag des Bun­des­rats im soge­nann­ten Bun­des­ge­setz über die Indi­vi­dual­be­steue­rung sieht vor, alle Per­so­nen unab­hän­gig von ihrem

Der Bundesrat hat diese Woche seinen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» verabschiedet. Der Wechsel weg von der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren hin zur Individualbesteuerung würde zwar vor der Hand die Heiratsstrafe bei der Bundessteuer endlich abschaffen. Gleichzeitig brächte er jedoch eine neue inakzeptable Diskriminierung: Der Bund räumt selbst ein, dass mit dem neuen Steuersystem unterm Strich Familien mit nur einem Erwerbseinkommen oder einem nur niedrigem Zweiteinkommen steuerlich höher belastet werden dürften. Die Heiratsstrafe würde damit durch eine Familienstrafe für klassische Familienmodelle ersetzt. Dies lehnt die EVP entschieden ab.

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats im sogenannten Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht vor, alle Personen unabhängig von ihrem Zivilstand individuell zu besteuern. Der Verheiratetentarif würde wegfallen, der Kinderabzug erhöht und auf die Eltern aufgeteilt. Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem nur niedrigen Zweiteinkommen dürfte dies, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme, bereits in den mittleren Einkommensklassen zu steuerlichen Mehrbelastungen für die betroffenen Familien führen. Das heisst, dass Familien steuerlich benachteiligt würden, in denen sich ein Elternteil entscheidet, zur Selbstbetreuung der Kinder gar nicht oder nur im geringen Umfang einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.


«Endlich will der Bundesrat die verfassungswidrige Heiratsstrafe bei der Bundessteuer abschaffen. Wir wollen jedoch nicht, dass er sie durch eine Diskriminierung von Familien mit einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen ersetzt. Alle Familienmodelle müssen gleichbehandelt werden».

Nik Gugger, Nationalrat EVP, ZH

Kommt hinzu, dass die Umsetzung dieses Steuersystems einen deutlich höheren administrativen Aufwand und entsprechende Kosten verursachen würde.
Neben der Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer will die EVP angesichts zunehmender Altersarmut vor allem auch die verfassungswidrige und willkürliche Bestrafung von Ehepaaren bei den Renten endlich beseitigen. Verheiratete Paare erhalten, obwohl beide gearbeitet haben, im Alter zusammen nur 1,5 Renten, während unverheiratete Paare zusammen zwei Renten ausgezahlt bekommen. Die beiden Initiativen der Parteien die Mitte und EVP zur Abschaffung dieser Heiratsstrafen bei Bundessteuer und Renten, befinden sich im Schlussspurt.

«Wenn alle Unterstützenden im Endspurt nochmals voll motiviert sammeln, sollten wir die benötigten Unterschriften für die beiden Initiativen gegen die Heiratsstrafe bei Steuer und Rente zusammen bekommen.»
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP

Kontakt:
Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz: 076 575 24 77
Nik Gug­ger, Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

31.01.2024  | Generalsekretär Roman Rutz tritt zurück

Roman Rutz, 38, tritt auf Ende Juli 2024 nach sechs Jah­ren als Gene­ral­se­kre­tär der EVP Schweiz aus fami­liä­ren Grün­den zurück. Par­tei– und Geschäfts­lei­tung bedau­ern den Ent­scheid aus­ser­or­dent­lich und dan­ken Roman Rutz von Her­zen für sein enor­mes Enga­ge­ment für die Par­tei. Die Suche nach einer Nach­folge ist bereits in die Wege geleitet.

Der Ent­scheid zur Abgabe des Amtes fiel bereits lange vor den letz­ten Wah­len und ist rein fami­liä­rer Natur: Die Fami­lie mit zwei klei­nen Kin­dern zieht

Roman Rutz, 38, tritt auf Ende Juli 2024 nach sechs Jahren als Generalsekretär der EVP Schweiz aus familiären Gründen zurück. Partei- und Geschäftsleitung bedauern den Entscheid ausserordentlich und danken Roman Rutz von Herzen für sein enormes Engagement für die Partei. Die Suche nach einer Nachfolge ist bereits in die Wege geleitet.

Der Entscheid zur Abgabe des Amtes fiel bereits lange vor den letzten Wahlen und ist rein familiärer Natur: Die Familie mit zwei kleinen Kindern zieht wieder zurück in die Ostschweiz in die Nähe von Familie, Grosseltern und Freunden. Partei- und Geschäftsleitung bedauern den Entscheid sehr. Parteipräsidentin Lilian Studer:


«Wir verstehen den Entscheid zwar, bedauern ihn jedoch ausserordentlich. Schon jetzt möchte ich Roman Rutz ein riesiges Dankeschön aussprechen für sein enormes Engagement und die allzeit Top-Leistungen, die er für unsere Partei erbracht hat».

Lilian Studer, Parteipräsidentin EVP Schweiz

 

Roman Rutz hatte die Leitung des Generalsekretariats der EVP Schweiz 2018 übernommen. Mit unaufgeregter, zielstrebiger Hand hatte er die Partei unter der damaligen Parteipräsidentin Marianne Streiff erfolgreich durch das Wahl- und 100-Jahre-Jubiläumsjahr 2019 gesteuert. In seiner Amtszeit leistete er einen massgeblichen Beitrag zur strategischen und politisch-inhaltlichen Positionierung der Partei, ebenso zum Aufbau und Pflege der Parteibasis in den Kantonen.

Die Geschäftsleitung hat den Findungsprozess für eine geeignete Nachfolge bereits gestartet.

Fotos:

Roman Rutz 

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François Bachmann, Vizepräsident (Romandie): 079 668 69 46
Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70

 

Ihr Kontakt

Dirk Meisel
Leiter Kommunikation
079 193 12 70 
E-Mail

Ihr Kontakt in der Romandie

Philippe Siraut, Répondant pour les medias romands
079 435 80 82, Courriel 

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