Initiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV"

Die Initiative

Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ will eine nationale Erbschaftssteuer auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken einführen. Im Gegenzug werden die kantonalen Schenkungs- und Erbschaftssteuern aufgehoben.

Normalverdienende werden durch Einkommenssteuern, Krankenkassenprämien und Konsumsteuern immer stärker belastet. Vermögen und Kapital werden dagegen entlastet. Der Reichtum ist zunehmend ungerecht verteilt. Die Erbschaftssteuer schafft einen Ausgleich: Weil die Einnahmen für die AHV und die Kantone bestimmt sind, werden Leute mit normalem Einkommen und das Gewerbe entlastet.

Die Initiative wurde im August 2011 lanciert und im Februar 2013 mit mehr als 111'000 Unterschriften eingereicht. Die EVP ist mit Alt-Parteipräsident Heiner Studer, Nationalrätin und EVP-Präsidentin Marianne Streiff, Vize-Präsident François Bachmann, Leiter KMU-Forum Markus Wenger und JEVP-Co-Präsidentin Sara Fritz im Initiativkomitee vertreten.

In Kürze

  • Die Kompetenz, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben, geht von den Kantonen auf den Bund über (neuer Art. 129a BV). Die Kantone werden dafür entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages erhalten. Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sind damit abgeschafft.
  • Die AHV wird neu auch aus den Erträgen einer Erbschafts- und Schenkungssteuer finanziert (Ergänzung von Art. 112 BV). 2/3 der Steuereinnahmen gehen zweckgebunden an die AHV.
  • Die Steuer wird mit einem einheitlichen Satz von 20% ausgestaltet. Dieser Steuersatz (nur auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt!) ist im internationalen Vergleich moderat.
  • Pro Nachlass sind künftig 2 Millionen Franken steuerfrei. Damit werden kleine und mittlere Vermögen bewusst ausgeklammert. Ein Ehepaar kann so zum Beispiel das Einfamilienhaus bis zum Wert von 4 Millionen Franken steuerfrei vererben. Geschenke von 20‘000 Franken pro beschenkte Person und Jahr werden ebenfalls nicht besteuert.
  • Familienunternehmen und KMU sind bis zu einem hohen Freibetrag – zum Beispiel 50 Millionen Franken – steuerfrei. Damit sind Bestand und Weiterführung nicht gefährdet und Arbeitsplätze bleiben erhalten. Das Initiativkomitee geht davon aus, dass die Bundesversammlung einen reduzierten Steuersatz von 5% und einen hohen Freibetrag von bis zu CHF 50 Mio. in das Bundesgesetz aufnehmen wird. 99 Prozent aller KMU sind von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Landwirtschaftsbetriebe fallen überhaupt nicht unter die Erbschaftssteuer.
  • Zuwendungen an Ehepartner / registrierten Partner sowie an steuerbefreite juristische Personen sind steuerfrei.
  • Besteuert wird der Nachlass von natürlichen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist, nicht die einzelnen Erben. Die Schenkungssteuer wird beim Schenkgeber erhoben.

Argumente der EVP

  • Erbschaftssteuer ist eine faire Steuer
    Erbschaften fallen ohne eigene Leistung an. Es ist wirtschaftlich sinnvoll und gerecht, dass Erbschaften – genau so wie Löhne und Lotteriegewinne – besteuert werden.
  • Initiative bringt keine neue Abgabe, sondern eine Steuerreform
    Nicht oder entfernt verwandte Erben werden heute von den Kantonen mit bis zu 50% besteuert. Die Initiative beseitigt die intransparente, kantonal ungleiche und damit ungerechte Besteuerung, indem die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer von den Kantonen auf den Bund übertragen wird. Die Initiative fordert demnach nicht eine neue Steuer, sondern lediglich eine Steuerreform. Die Kantone werden im Gegenzug entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages aus der Erbschaftssteuer erhalten.
  • Erbschaftssteuer stärkt die AHV
    Zwei Drittel des Steuerertrages von fliessen in den Ausgleichsfonds der AHV¸ ein willkommener Zustupf von jährlich 2 Milliarden Franken für die Altersvorsorge. Eine Studie der Universität Lausanne geht gar von 4 Milliarden aus. Dieses Geld geht somit wieder an die Bevölkerung. Mit dem Ertrag der Steuer können künftig möglicherweise notwendige Beitragserhöhungen oder Rentensenkungen vermieden oder abgefedert werden.
  • Erbschaftssteuer bremst die Vermögenskonzentration
    Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Da in der Schweiz auch höchste Vermögen steuerfrei an die Nachkommen weiter vererbt werden können, nimmt die Konzentration ständig zu. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie mit der Initiative vorgesehen ist, gibt dieser gesellschaftlich schädlichen Entwicklung Gegensteuer. Kleinere und mittlere Vermögen werden nicht besteuert, um den unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin eine Vermögensbildung zu ermöglichen.
  • Kleine und mittlere Erbschaften sowie Ehegatten sind steuerfrei
    Es werden nur Nachlässe und aufsummierte Schenkungen über 2 Millionen Franken besteuert. Da Ehegatten steuerfrei bleiben, können in der Familie 4 Millionen unbelastet vererbt werden. Damit kann Wohneigentum (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen) steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden. Schenkungen bis 20’000.- Franken pro Beschenktem und Jahr werden nicht zum Nachlass hinzugerechnet.
  • Die vorgeschlagene Erbschaftssteuerreform trifft kleine und mittlere Vermögen nicht
    Das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung, das Vermögen des Familienbetriebs, der Bauernhof sowie das Erbe des Ehepartners werden geschont. Der Ertrag der Erbschaftssteuer kommt der AHV zugute und geht damit an die Bevölkerung zurück.
  • Familienunternehmen und Bauernhöfe werden geschont
    Der Bestand der Familienbetriebe wird durch die Steuer nicht gefährdet. Die Bundesversammlung erhält den Auftrag, für solche Betriebe einen zusätzlichen Freibetrag – die Initianten gehen von 50 Millionen aus – und einen reduzierten Steuersatz festzulegen. Die durch KMU angebotenen Arbeitsplätze sind somit nicht gefährdet. Selbst bewirtschaftete Landwirtschaftsbetriebe werden sogar mit Null eingesetzt.
  • Steuersatz ist vernünftig und fair
    Die Steuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Dieser Steuersatz gilt also für alle Beträge, die den Freibetrag übersteigen. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse.

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