Für eine transparente Politikfinanzierung

Die Volksinitiative für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung
Wahl- und Abstimmungskampagnen werden auch bei uns immer teurer. Trotzdem ist die Schweiz das einzige Land Europas, das die Finanzierung von Parteien und anderen wichtigen politischen Akteuren nicht regelt. Oft kann die Bürgerin oder der Bürger nur spekulieren, wer hinter den Kampagnen steckt, wie stark der finanzielle Einsatz von Unternehmen, Lobbys und finanzstarken Einzelpersonen tatsächlich ist. Die Transparenz-Initiative ändert das.
Die Volksinitiative ist eingereicht!
Die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» kommt zustande. Das überparteiliche Komitee mit EVP und *jevp hat über 120’000 Unterschriften gesammelt und wird die Transparenz-Initiative diesen Herbst fristgerecht einreichen.
Damit werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber abstimmen können, ob Parteien und Komitees ihre Budgets offen legen und die Herkunft von Grossspenden über 10’000 Franken deklarieren müssen. «Um die Arbeit der Parlamentarier und Parlamentarierinnen einschätzen zu können, ist es absolut relevant, dass ich weiss, welche Interessenvertreter wem welche Mittel zur Verfügung stellen. Denn es ist doch eigentlich logisch, dass Personen und Organisationen, die Geld spenden, die Erwartung hegen, dass später dann auch in ihrem Sinne politisiert wird.», sagt EVP-Nationalrätin Marianne Streiff.
Vielen Dank allen, die engagiert dazu beigetragen haben, dass die Initiative zustande kommt!
Der Initiativ-Text
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 39a Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen
1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von:
a. politischen Parteien;
b. Kampagnen im Hinblick auf Wahlen in die Bundesversammlung;
c. Kampagnen im Hinblick auf Abstimmungen auf Bundesebene.
2 Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien legen gegen- über der Bundeskanzlei jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10 000 Franken pro Jahr und Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können.
3 Personen, die im Hinblick auf eine Wahl in die Bundesversammlung oder auf eine eidgenössische Abstimmung mehr als 100 000 Franken aufwenden, legen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin gegenüber der Bundeskanzlei Gesamtbudget, Höhe der Eigenmittel sowie Betrag und Herkunft sämtlicher Geld- und Sachzuwendungen im Wert von mehr als 10 000 Franken pro Person offen; jede Zuwendung muss der Person, von der sie stammt, zugeordnet werden können.
4 Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 2 jährlich. Sie veröffentlicht die Informationen gemäss Absatz 3 rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung; nach der Wahl oder der Abstimmung veröffentlicht sie die Schlussabrechnung.
5 Die Annahme anonymer Geld- und Sachzuwendungen ist untersagt. Das Gesetz regelt die Ausnahmen.
6 Das Gesetz legt die Sanktionen bei Missachtung der Offenlegungspflichten fest. Art.197 Ziff.12 Übergangsbestimmung zu Art.39a (Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstimmungskampagnen) Hat die Bundesversammlung nicht innerhalb von drei Jahren nach Annahme von Artikel 39a die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen, so erlässt der Bundesrat diese innerhalb eines Jahres.
Mehr Informationen finden
Sie hier.
Das Votum von EVP-NR
Marianne Streiff: